05.09.2007 - 6.52 Berichterstattung über Vergabe von Gutachten un...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Kirchner namens der Fraktion Die Andere eingebracht.

 

Entsprechend den anschließenden Darlegungen des Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner sei das Vergaberecht in jedem Fall eingehalten worden; bei VOF-Leistungen gebe es die Pflicht für europaweite Ausschreibungen erst ab ca. 200.000 Euro. Herr Exner betont, dass „die Verwaltung nur das mache, wozu sie nach den haushaltsrechtlichen Ermächtigungen auch befugt sei“ und unterrichte die Stadtverordnetenversammlung über die „wesentlichen Angelegenheiten“  pflichtig gemäß  § 36 (1) der Gemeindeordnung.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Brödno beantragt namens der Fraktion Die Andere:

In der 2. Zeile des Beschlusstextes ist nach dem Wort „Untersuchungen“ einzufügen: „ab einer Wertgrenze von 5.000 Euro...“.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs beantragt die Überweisung der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0699 mit der von der Fraktion Die Andere beantragten Ergänzung in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten halbjährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen durch die Verwaltung zu unterrichten.

 

In dem Bericht ist darzustellen

 

-          welcher Geschäfts- und Fachbereich welche konkreten Aufträge (Aufgabenstellung) erteilte

-          wie die Auswahl der Gutachterinnen erfolgte (Ausschreibung oder freihändige Vergabe)

-          welche Kosten für die Einzelposten entstanden sind oder entstehen werden.

 

Der erste Bericht soll spätestens in der Dezembersitzung 2007 vorgelegt werden.

 

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