11.09.2007 - 3.4 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
vertagt
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein und geht auf diverse Rückfragen der Teilnehmer ein, u.a. zu folgenden Bereichen:

-          Nähe der Wohnungen zum Bahnhofsbereich (Gebäude selbst sind der Schallschutz – sogenannte Laubengangnutzung; Entfernung am Nordrand etwa 30 m von den Gleisen und ca. 20 m von den Gewerbenutzungen

-          Größe der Neuen Halle auf dem ehem. RAW-Gelände (lt. Aussage der Planerin hat die Neue Halle eine Grundfläche von ca. 10.900 m², Erweiterungsflächen für mobile Messeeinrichtungen sind in der Planung vorerst nicht vorgesehen)

-          Alte Halle (hier gibt es konkrete Vorbereitungen für einen Bauantrag)

-          Grünfläche (in diesem Verfahren gibt es ausdrücklich kein Ausgleichsverfahren)

 

Herr Dr. Seidel regt an, auf der 2. Seite den Gebrauchtwagenmarkt herauszunehmen. Herr Jäkel greift dies auf und regt an, den kompletten Satz: „Direkt an der Friedrich-Engelsstraße könne sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln, heraus zu nehmen. Eine Abstellung auf KfZ-Betriebe sollte nicht forciert werden.

 

Die Vorlage wird abschließend in der Sitzung am 25.09.07 behandelt.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).

 

2.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum  Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=41643&selfaction=print