11.09.2007 - 3.7 Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr.
von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein und nimmt Bezug auf die Empfehlung des
Ausschusses in seiner Sitzung am 24.5.06 („In den
Kerngebieten 1 und 3 ist die allgemein zulässige Nutzung gem. § 7 Abs. 2 Nr. 3
der Baunutzungsverordnung (sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe)
nur zulässig, sofern es sich nicht um Bankfilialen oder filialisierte
Finanzdienstleistungsbetriebe handelt. Einrichtungen dieser Art sind nicht
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO“).
Diese Änderung berührt die Grundzüge der Planung, deshalb sei ein
erneutes Bebauungsplanverfahren entsprechend der geänderten Anforderungen des
neuen Baugesetzbuches durchzuführen.
Sie bestätigt auf Nachfrage der
Teilnehmer, dass es sich hier um die Anpassung an das neue Baurecht handeln
würde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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