11.09.2007 - 3.9 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung-Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Behandlung zusammen mit TOP 3.10
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass das Vorhaben im
Arbeitskreis „Innenstadt“ Zustimmung gefunden habe. Jedoch sieht die IHK
Bedenken zur Gesamtsituation (sh. als Tischvorlage ausgereichtes Schreiben).
Die IHK habe ausdrücklich um Ausreichung gebeten.
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die vertragliche Einordnung in das Gerüst
der Stadt gewährleistet ist. Befragt zum Schlusssatz des IHK-Schreibens macht
Herr Goetzmann deutlich, dass ein Bebauungsplan, der einmal verabschiedet
worden ist, für die Zukunft steht. Die vertragliche Regelung hierzu erfolgt in
§ 8 (Seite 11). Das heißt, ohne Änderung des Vertrages sei keine Abweichung von
der Regelung möglich.
Herr
Goetzmann teilt mit, dass von Seiten des Vorhabenträgers die Herren Laubmeier
und Jox sowie der Architekt Herr Tute anwesend sind und ggf. für Rückfragen zur
Verfügung stünden.
Der
Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die Pressemeldung und erkundigt sich nach
der Druckleitung. Herr Tute informiert, dass die Druck-Gasleitung umverlegt
werden müsse, Recherchen dazu würden gegenwärtig laufen. Am Grundriss würde
sich jedoch nichts ändern.
Der
Ausschussvorsitzende hinterfragt, weshalb die Pläne nicht Bestandteil des
städtebaulichen Vertrages sind. Er bittet um Auskunft, auf welcher Basis was
gebaut werden soll; wie soll die STVV bzw. der Ausschuss einbezogen werden?
Herr Goetzmann
erläutert die Zielrichtung. Die Lage der Baukörper würde sich zwingend aus den
einzelnen Rahmenbedingungen ergeben. Mit der Bestätigung dieses Vertrages wären
die Eckpunkte für die Baugenehmigung vertraglich fixiert.
Herr
Cornelius begrüßt das Vorhaben; erwartet jedoch, dass diese Fakten in das
Gutachten Einzelhandelskonzept aufgenommen werden.
Herr Kümmel
äußert, dass sich mit dem Ziel der Ansiedlung auch eine bestimmte Qualität
verbinden sollte. Deshalb sollten die von der STVV für Hornbach beschlossenen
Vorgaben auch für Porta gelten. Er erläutert dies anhand einzelner Punkte für
eine Nachverhandlung mit Porta, die sich in seinem Antrag wiederfinden.
Herr
Kümmel bringt folgenden Änderungsantrag zur DS 07/SVV/0672 ein und begründet diesen:
„Streiche 1 und 2.
Setze:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zwischen dem
Vorhabenträger und der Stadt mit folgenden Zielen zu ergänzen und erneut
vorzulegen:
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, die Maßgabe in § 3 Abs. 5 Satz 1 des
Vertrages in einer Anlage zum Vertrag zu präzisieren.
-
Die
Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Pflaster zu gestalten.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich zur Anlage von Fahrradstellplätzen.
-
Die
Anzahl der Fahnenmasten ist deutlich zu reduzieren.
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, Ergebnisse des Projektes
„Stadtachse-Stern/Drewitz“ zu unterstützen und akzeptiert, dass Flächen nach §
3 Abs. 3 des Vertrages davon betroffen sein können. In diesem Zusammenhang ist
eine fußläufige Verbindung zwischen den Eingängen von Porta/Möbel Boss und dem
Stern-Center zu sichern.
Herr Jox
(Porta) und Herr Goetzmann nehmen zu den einzelnen Punkten des Antrages sowie
auf verschiedene weitere Hinweise, Anregungen, Rückfragen der Teilnehmer
Stellung.
Daraufhin
stellt Herr Kümmel den Antrag in modifizierter Form und bittet um
Einzelabstimmung der einzelnen Punkte:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der
Stadt mit folgenden Zielen zu ergänzen und erneut vorzulegen:
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, die Maßgabe in § 3 Abs. 5 Satz 1 des
Vertrages verbessert vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis 3/5/0
-
Die
Stellplätze sind mit Pflaster zu gestalten.
Abstimmungsergebnis 3/5/0
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich zur Anlage von Fahrradstellplätzen.
Abstimmungsergebnis 3/5/0
-
Die
Anzahl der Fahnenmasten ist deutlich zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis 3/5/0
-
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, Ergebnisse des Projektes
„Stadtachse-Stern/Drewitz“ zu unterstützen und akzeptiert, dass Flächen nach §
3 Abs. 3 des Vertrages davon betroffen sein können.
Abstimmungsergebnis 3/5/0
Die Abstimmung zu „Streiche 1
und 2.“ erübrigt sich damit.
Frau
Hüneke stellt den GO-Antrag, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu
vertagen. Dafür und
dagegen spricht niemand. Abstimmung des GO-Antrages: 2/5/1.
Zur DS
07/SVV/0472 erfolgt keine Diskussion.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des
Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz wird zugestimmt (s. Anlagen
1u.2)
- Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 105 „Neuendorfer Straße/
Gerlachstraße“ wird aufgehoben(s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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