11.09.2007 - 3.9 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Behandlung zusammen mit TOP 3.10

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass das Vorhaben im Arbeitskreis „Innenstadt“ Zustimmung gefunden habe. Jedoch sieht die IHK Bedenken zur Gesamtsituation (sh. als Tischvorlage ausgereichtes Schreiben). Die IHK habe ausdrücklich um Ausreichung gebeten.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die vertragliche Einordnung in das Gerüst der Stadt gewährleistet ist. Befragt zum Schlusssatz des IHK-Schreibens macht Herr Goetzmann deutlich, dass ein Bebauungsplan, der einmal verabschiedet worden ist, für die Zukunft steht. Die vertragliche Regelung hierzu erfolgt in § 8 (Seite 11). Das heißt, ohne Änderung des Vertrages sei keine Abweichung von der Regelung möglich.

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass von Seiten des Vorhabenträgers die Herren Laubmeier und Jox sowie der Architekt Herr Tute anwesend sind und ggf. für Rückfragen zur Verfügung stünden.

 

Der Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die Pressemeldung und erkundigt sich nach der Druckleitung. Herr Tute informiert, dass die Druck-Gasleitung umverlegt werden müsse, Recherchen dazu würden gegenwärtig laufen. Am Grundriss würde sich jedoch nichts ändern.

 

Der Ausschussvorsitzende hinterfragt, weshalb die Pläne nicht Bestandteil des städtebaulichen Vertrages sind. Er bittet um Auskunft, auf welcher Basis was gebaut werden soll; wie soll die STVV bzw. der Ausschuss einbezogen werden?

 

Herr Goetzmann erläutert die Zielrichtung. Die Lage der Baukörper würde sich zwingend aus den einzelnen Rahmenbedingungen ergeben. Mit der Bestätigung dieses Vertrages wären die Eckpunkte für die Baugenehmigung vertraglich fixiert.

 

Herr Cornelius begrüßt das Vorhaben; erwartet jedoch, dass diese Fakten in das Gutachten Einzelhandelskonzept aufgenommen werden.

 

Herr Kümmel äußert, dass sich mit dem Ziel der Ansiedlung auch eine bestimmte Qualität verbinden sollte. Deshalb sollten die von der STVV für Hornbach beschlossenen Vorgaben auch für Porta gelten. Er erläutert dies anhand einzelner Punkte für eine Nachverhandlung mit Porta, die sich in seinem Antrag wiederfinden.

 

Herr Kümmel bringt folgenden Änderungsantrag zur DS 07/SVV/0672 ein und begründet diesen:

„Streiche 1 und 2.

Setze:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt mit folgenden Zielen zu ergänzen und erneut vorzulegen:

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Maßgabe in § 3 Abs. 5 Satz 1 des Vertrages in einer Anlage zum Vertrag zu präzisieren.

-          Die Stellplätze sind mit versickerungsfähigem Pflaster zu gestalten.

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Anlage von Fahrradstellplätzen.

-          Die Anzahl der Fahnenmasten ist deutlich zu reduzieren.

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich, Ergebnisse des Projektes „Stadtachse-Stern/Drewitz“ zu unterstützen und akzeptiert, dass Flächen nach § 3 Abs. 3 des Vertrages davon betroffen sein können. In diesem Zusammenhang ist eine fußläufige Verbindung zwischen den Eingängen von Porta/Möbel Boss und dem Stern-Center zu sichern.

 

Herr Jox (Porta) und Herr Goetzmann nehmen zu den einzelnen Punkten des Antrages sowie auf verschiedene weitere Hinweise, Anregungen, Rückfragen der Teilnehmer Stellung.

 

Daraufhin stellt Herr Kümmel den Antrag in modifizierter Form und bittet um Einzelabstimmung der einzelnen Punkte:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt mit folgenden Zielen zu ergänzen und erneut vorzulegen:

 

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Maßgabe in § 3 Abs. 5 Satz 1 des Vertrages verbessert vorzuschlagen.

       Abstimmungsergebnis 3/5/0

 

-          Die Stellplätze sind mit Pflaster zu gestalten.

       Abstimmungsergebnis 3/5/0

 

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Anlage von Fahrradstellplätzen.

       Abstimmungsergebnis 3/5/0

 

-          Die Anzahl der Fahnenmasten ist deutlich zu reduzieren.

       Abstimmungsergebnis 3/5/0

 

-          Der Vorhabenträger verpflichtet sich, Ergebnisse des Projektes „Stadtachse-Stern/Drewitz“ zu unterstützen und akzeptiert, dass Flächen nach § 3 Abs. 3 des Vertrages davon betroffen sein können.

       Abstimmungsergebnis 3/5/0

 

Die Abstimmung zu „Streiche 1 und 2.“ erübrigt sich damit.

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag, die Entscheidung auf die nächste Sitzung zu vertagen. Dafür und dagegen spricht niemand. Abstimmung des GO-Antrages: 2/5/1.

 

Zur DS 07/SVV/0472 erfolgt keine Diskussion.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Dem städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des Vorhaben-  und Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz wird zugestimmt (s. Anlagen 1u.2)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 105 „Neuendorfer Straße/ Gerlachstraße“ wird aufgehoben(s. Anlage 3).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  1

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage