10.10.2007 - 4.16 Wiederaufnahme des Planverfahrens zum Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit einer Änderung des Punktes 2  zugestimmt, der folgenden Wortlaut hat:

 

Gemäß Festsetzungskatalog §9 Abs. 1 (6.) des Baugesetzbuches soll die höchst zulässige     Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei      Vollgeschossen bestimmt werden. 

 

Abstimmung.

Die geänderte Fassung des Punktes 2 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 25-1 „Eigenheimsiedlung am Ravensbergweg“ wird wieder aufgenommen.

 

1.      Die bisher vorgeschlagenen Festsetzungen werden einer kritischen Prüfung unterzogen.

 

2.  Gemäß Festsetzungskatalog §9 Abs. 1 (6.) des Baugesetzbuches soll die höchst zulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei Wohnungen in Wohngebäuden mit zwei  Vollgeschossen bestimmt werden. 

 

3.  Es ist gemäß § 9 Abs. 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 81 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) eine örtliche Bauvorschrift zu einer anderen Abstandsregelung als in § 6 Abs. 5 BbgBO bestimmt in den Bebauungsplan aufzunehmen. Diese soll eine größere Tiefe der Mindestabstandsflächen beinhalten.

 

4.  Der Entwurf des B-Planes ist in geänderter Form erneut auszulegen und es sind erneut Stellungnahmen einzuholen.

 

Die öffentliche Auslegung soll mit einer öffentlichen Bürgerversammlung im Wohngebiet eingeleitet werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen