10.10.2007 - 3.8 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung zugestimmt:

 

In der Begründung ist folgender Satz zu streichen:

Direkt an der Friedrich-Engels-Straße könnte sich eine Autowerkstatt mit angegliedertem Autohaus (z.B. für den Gebrauchtwagenmarkt oder für Nischenmarken) ansiedeln.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 103 „Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1). Als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes soll das in Anlage 2 dargestellte Nutzungskonzept dienen (s. Anlage 2).

 

2.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum  Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen