10.10.2007 - 3.15 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8 "Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.15
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 10.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Bildung und Sport hat der Vorlage zugestimmt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Zum 3. Punkt wird die Verwaltung beauftragt, bis zur Stadtverordnetenversammlung gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister Neu Fahrland eine neue Formulierung zu finden, da der Ortsbeirat die Streichung des Punktes 3 beantragt hat.
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz informiert anschließend, dass in Abstimmung mit dem Ortsbeirat Neu
Fahrland im Punkt 3 hinter dem Wort „Folgekosten“ die Wortgruppe
„insbesondere der Personalkosten ...“ eingefügt wird.
Vom Ortsbürgermeister Herrn Reiter wird diese
Ergänzung bestätigt.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“
(Neu Fahrland) entschieden (s. Anlage 1a und 1b).
2. Der
Bebauungsplans Nr. 8 „Sport- und Freizeitanlage“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird
gebilligt (s. Anlage 2).
3. Der
Satzungsbeschluss stellt keine Freigabe für Investitionen dar; vor der
Umsetzung der planungsrechtlich ermöglichten Baumaßnahmen ist eine Minimierung
der Folgekosten, insbesondere der Personalkosten, und deren Deckung
sicherzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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529,4 kB
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Anlagen
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