25.09.2007 - 3.3 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.09.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende
informiert, dass auch hier die 1. Lesung in der vergangenen Sitzung erfolgt
sei. Offen geblieben zur Abwägung der Standorte auf beiden Seiten des
Horstweges sei die Stellungnahme des Kleingartenbeirates.
Herr
Kahle (Bereich Stadtentwicklung) informiert, dass im Kleingartenbeirat die
Stellungnahme von REWE vorgetragen worden ist. Diese habe sich deutlich gegen
einen Standort auf der westlichen Seite des Horstweges (bisher durch die
Tankstelle genutzt) ausgesprochen. Es habe keinen Beschluss des
Kleingartenbeirates gegeben, jedoch sei durch Vertreter des VGS geäußert
worden, dass dann die Kleingartenfläche in Anspruch genommen werden sollte.
Herr
Jäkel bestätigt die Ausführungen.
Für ihn
persönlich sei die Frage offen, ob die angesprochene Fläche (ehem.
Tankstellennutzung) nicht genutzt werden könne. Eine sachliche Argumentation
fehle im hier. Herr Jäkel wird der Vorlage nicht zustimmen.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz informiert, wie die REWE mit Schreiben vom 12.9.07 die
Ablehnung des Standortes begründet habe (Schrb. wird dem Protokoll beigelegt).
Herr
Kahle ergänzt, dass der Grundstückseigentümer gewillt ist, die Fläche zu
veräußern und nicht weiter zu nutzen.
Herr
Schubert fügt als Mitglied des Kleingartenbeirates hinzu, dass der Horstweg
eine Barrierewirkung darstelle. Von daher sei es nachzuvollziehen, dass REWE
nicht auf die Tankstellen-Fläche gehen möchte. Im Übrigen verweist Herr
Schubert auf den Anlass der Überlegungen, nämlich den Erhalt des Einzelhandels
im Schlaatz.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).
3. Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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