25.09.2007 - 3.3 Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass auch hier die 1. Lesung in der vergangenen Sitzung erfolgt sei. Offen geblieben zur Abwägung der Standorte auf beiden Seiten des Horstweges sei die Stellungnahme des Kleingartenbeirates.

 

Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) informiert, dass im Kleingartenbeirat die Stellungnahme von REWE vorgetragen worden ist. Diese habe sich deutlich gegen einen Standort auf der westlichen Seite des Horstweges (bisher durch die Tankstelle genutzt) ausgesprochen. Es habe keinen Beschluss des Kleingartenbeirates gegeben, jedoch sei durch Vertreter des VGS geäußert worden, dass dann die Kleingartenfläche in Anspruch genommen werden sollte.

 

Herr Jäkel bestätigt die Ausführungen.

 

Für ihn persönlich sei die Frage offen, ob die angesprochene Fläche (ehem. Tankstellennutzung) nicht genutzt werden könne. Eine sachliche Argumentation fehle im hier. Herr Jäkel wird der Vorlage nicht zustimmen.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, wie die REWE mit Schreiben vom 12.9.07 die Ablehnung des Standortes begründet habe (Schrb. wird dem Protokoll beigelegt).

 

Herr Kahle ergänzt, dass der Grundstückseigentümer gewillt ist, die Fläche zu veräußern und nicht weiter zu nutzen.

 

Herr Schubert fügt als Mitglied des Kleingartenbeirates hinzu, dass der Horstweg eine Barrierewirkung darstelle. Von daher sei es nachzuvollziehen, dass REWE nicht auf die Tankstellen-Fläche gehen möchte. Im Übrigen verweist Herr Schubert auf den Anlass der Überlegungen, nämlich den Erhalt des Einzelhandels im Schlaatz.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in einem 3. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlage 1).

 

2.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg, ist aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlage 1).

 

3.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen