26.09.2007 - 9 Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung-Bauordnung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schüler verweist eingangs darauf, dass die Fraktion
Grüne/ B 90 und die Fraktion BürgerBündnis/FDP die Behandlung im Hauptausschuss
beantragt habe. Dies ergebe sich aus Zweifeln an der baurechtlichen Grundlage
für die Genehmigung des Porta-Möbelhauses. Nach § 34 BauGB sei eine Errichtung
von Neubauten nur angepasst an die Umgebung möglich. Er frage sich, auf welche
der umgebenden Bauten hier Bezug genommen wurde, denn sowohl Stern-Center als
auch Wohngebiete und Gewerbeansiedlungen befinden sich in unmittelbarere
Nachbarschaft. Die Stadt habe die Möglichkeit der Gestaltung dieser Brache
gehabt und diese nicht genutzt. Daran anschließend verweist Herr Schubert auf
den Versuch der Fraktion SPD, im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen die für
Hornbach festgelegten Auflagen auch für das Porta-Möbelhaus durchzusetzen, was
jedoch vom Ausschuss abgelehnt worden sei. Er wolle jedoch darauf hinweisen,
dass eine „große weiße Mauer“ die Sichtachse zwischen Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld darstelle und auch
der Masterplan für die drei Wohngebiete so nicht mehr umsetzbar sei, der die
Nutzung der Brache als Verbindung zwischen diesen festschreibe. Dem entgegnet
Herr Dr. Scharfenberg, dass die Vorgeschichte zu diesem Projekt allen bekannt
und die Investition durch Porta gewollt sei. Das Sortiment des Möbelhauses sei
eingeschränkt worden und auch sonst sei alles, was unter den Bedingungen
möglich sei, optimal.
Der Oberbürgermeister verweist auf die rechtliche Prüfung
der Genehmigung nach § 34 BauGB. Dementsprechend gebe es dazu keine Bedenken
und die Verwaltung werde so verfahren.
Anschließend
wird die o.g. Vorlage zur Abstimmung gestellt:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Dem
städtebaulichen Vertrag über die Voraussetzungen zur Aufhebung des
Vorhaben- und
Erschließungsplans Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ und die Erschließung des
Vorhabens Einrichtungshaus in Potsdam-Drewitz wird zugestimmt (s. Anlagen
1u.2)
- Der
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 105 „Neuendorfer Straße/
Gerlachstraße“ wird aufgehoben(s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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