18.10.2007 - 4 Standesamtliche Trauung im Schloss Kartzow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kirsch bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Wartenberg erklärt, dass die Ergänzungen der Fraktion Die Andere komplett vom Antragsteller übernommen werden.

 

Frau Sonntag macht deutlich, dass das Schloss Kartzow keine öffentliche Gaststätte und auch kein öffentliches Hotel ist. Im Schloss Kartzow  gibt es einen Raum, der nicht gaststättengewerblich gewidmet wurde und somit als Eheschließungsraum genutzt werden könnte. Sie macht deutlich, dass alle Berliner Stadtbezirke Verfügung über wesentlich mehr Außenstellen ihrer Standesämter haben, als Potsdam. In anderen Städten werden auch in vielen Hotels Eheschließungen durchgeführt.

 

Herr Witschak begrüßt den vorliegenden Antrag sowie den Ergänzungsantrag. Er weist darauf hin, dass eine große Vielfalt an Standorten von Vorteil wäre.

 

Herr Dr. Grittner sprich sich ebenfalls für diesen Antrag aus. Er macht darauf aufmerksam, dass es bisher in den neuen Ortsteilen keinen Ort zur Eheschließung gibt.

 

Frau Dr. Lotz hält einen Vergleich mit Berlin für ungünstig. Sie fragt, ob seitens des Standesamtes die Eheschließungen an so vielen Standorten mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen sind.

 

Frau Kluge informiert, dass jährlich über 800 Eheschließungen durch das Potsdamer Standesamt durchgeführt werden. Sie macht auch deutlich, dass sich Lebenspartnerschaften und Eheschließungen äußerlich nicht unterscheiden. Sie weist darauf hin, dass ein Hotel eine gewerbliche Einrichtung ist, bei der eine Gewinnerzielung vorliegt.

Sie weist darauf hin, dass seit 2002 zusätzlich zum Potsdamer Stadthaus das Herrenhaus des Krongutes Bornstedt, das Maurische Kabinett im Belvedere auf dem Pfingstberg und die Alte Neuendorfer Kirche am Neuendorfer Anger als standesamtlicher Trauort für die Landeshauptstadt Potsdam ausgewählt und gewidmet worden.

Derzeit führen im Standesamt 8 Mitarbeiter die Eheschließungen durch. Sollten die Eheschließungsorte ausgeweitet werden, müsste eine Aufstockung des Personals erfolgen.

 

Herr Kirsch fragt, ob eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung ausreicht, um festzulegen wo Eheschließungen durchgeführt werden können.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass durch einen zusätzlichen Eheschließungsort nicht automatisch die Zahl der Eheschließungen steigt.

 

Frau Kluge erklärt dass es rechtlich möglich wäre, per Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung festzulegen, in welchen Häusern Eheschließungen durchgeführt werden sollen. Sie weist aber darauf hin, dass dann das Gleichbehandlungsprinzip greift. Dies bedeutet dann, dass in allen anderen Hotels Eheschließungen durchgeführt werden müssen. Dann würde auf jeden Fall mehr Personal benötigt werden. Sie macht auch deutlich, dass die Gebühr für die Eheschließung an das Standesamt immer gleich ist, egal an welchem  Ort die Eheschließung durchgeführt wird.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung: Ende der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.

 

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam wird damit beauftragt, zusätzlich zum Stadthaus Potsdam, zum Belvedere auf dem Pfingstberg, zum Krongut in Bornstedt und zur Angerkirche auch im Schloss Kartzow standesamtliche Eheschließungen zu ermöglichen.

+ Ergänzungsantrag:

An diesen Orten soll ebenso die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=42337&selfaction=print