24.10.2007 - 7 Standesamtliche Trauung im Schloss Kartzow

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass er die große Bereitschaft in den Fraktionen, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, zur Kenntnis genommen habe. Die alleinige Erlaubnis für das Schloss Kartzow, standesamtliche Eheschließungen vornehmen zu dürfen, könne seitens der Verwaltung jedoch keine Zustimmung finden, weil damit die Situation entstehen würde, dass auch weitere Hotels dies beantragen würden.

Um dem Anliegen Rechnung tragen zu können schlage er vor, diesen Antrag bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zurückzustellen und ihn von der Verwaltung mit dem Ziel prüfen zu lassen, Wege aufzuzeigen, wie dem näher zu kommen sei. So sei ein Interessenbekundungsverfahren eine mögliche Variante bzw. die Festlegung von Kriterien für die inneren und äußeren Voraussetzungen und die personelle Absicherung. Die Verwaltung werde einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten und den Antrag modifizieren. Er könne sich Potsdam neben einer kinderfreundlichen Stadt auch als Stadt der Familiengründungen vorstellen, was letztlich auch ein Standortfaktor wäre.

 

Im Weiteren bittet Herr Schubert, die Aussage, dass auch andere Hotels dies dann beantragen würden, juristisch zu unterlegen und dies sowie die Untersuchungsergebnisse der Verwaltung bis spätestens 12.11.07 den Fraktionen zuzuleiten.

Herr Schüler sieht die Einrichtung weiterer „Eheschließungsstellen“ als problematisch an, wenn es sich um Hotels handelt, die ja privatrechtlich betrieben werden. Auf seine Nachfrage, warum ein Interessenbekundungsverfahren erwogen werde, antwortet der Oberbürgermeister, dass es um die personelle Absicherung zusätzlicher Standorte und die entstehenden Kosten gehe, da die Gebühren nicht kostendeckend seien. Das soll ausführlich durch die Verwaltung geprüft und zur nächsten Sitzung dargelegt werden.

Reduzieren