24.10.2007 - 7 Standesamtliche Trauung im Schloss Kartzow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion SPD mit Änderungsantrag der Fraktion Die Linke
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.10.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- vertagt
Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass er die große
Bereitschaft in den Fraktionen, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, zur
Kenntnis genommen habe. Die alleinige Erlaubnis für das Schloss Kartzow,
standesamtliche Eheschließungen vornehmen zu dürfen, könne seitens der Verwaltung
jedoch keine Zustimmung finden, weil damit die Situation entstehen würde, dass
auch weitere Hotels dies beantragen würden.
Um dem Anliegen Rechnung tragen zu können schlage er vor,
diesen Antrag bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses zurückzustellen und
ihn von der Verwaltung mit dem Ziel prüfen zu lassen, Wege aufzuzeigen, wie dem
näher zu kommen sei. So sei ein Interessenbekundungsverfahren eine mögliche
Variante bzw. die Festlegung von Kriterien für die inneren und äußeren
Voraussetzungen und die personelle Absicherung. Die Verwaltung werde einen
entsprechenden Vorschlag unterbreiten und den Antrag modifizieren. Er könne
sich Potsdam neben einer kinderfreundlichen Stadt auch als Stadt der
Familiengründungen vorstellen, was letztlich auch ein Standortfaktor wäre.
Im Weiteren bittet Herr Schubert, die Aussage, dass auch
andere Hotels dies dann beantragen würden, juristisch zu unterlegen und dies
sowie die Untersuchungsergebnisse der Verwaltung bis spätestens 12.11.07 den
Fraktionen zuzuleiten.
Herr
Schüler sieht die Einrichtung weiterer „Eheschließungsstellen“ als
problematisch an, wenn es sich um Hotels handelt, die ja privatrechtlich
betrieben werden. Auf seine Nachfrage, warum ein Interessenbekundungsverfahren
erwogen werde, antwortet der Oberbürgermeister, dass es um die personelle
Absicherung zusätzlicher Standorte und die entstehenden Kosten gehe, da die
Gebühren nicht kostendeckend seien. Das soll ausführlich durch die Verwaltung
geprüft und zur nächsten Sitzung dargelegt werden.