30.10.2007 - 3.5 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 30.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkmap (Bereich
Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.
Der
Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die Anlage 2, hier Prioritätensetzung der
B-Plan-Bearbeitung. Er erinnert daran, dass vereinbart worden sei, dass ein
Auslaufen der Bearbeitung eines B-Plan-Verfahrens in einem neuen Ortsteil auch
ein Nachrücken eines Verfahrens aus den neuen Ortsteilen nach sich ziehen
sollte . Gleiches sollte für den alten Bereich gelten. Der
Ausschussvorsitzende bittet den letzten Absatz in der Anlage 2 zu streichen
und separat über eine Alternative nachzudenken.
Die Verwaltung signalisiert Zustimmung.
Auf
Rückfragen der Teilnehmer wird durch die Verwaltung eingegangen.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 16 „Hotel und Büropark Voltaireweg“ ist in seinem westlichen
Teil gemäß § 13 a i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern ( s. Anlage 1). Das in
Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept soll die Grundlage für die
Bearbeitung des Bebauungsplanes sein.
2.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen
Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass
neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen
Kosten des Verfahrens vom Projektträger übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse
Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
+
Streichung des letzten Absatzes in der Anlage 2 (Prioritätenfestlegung).