25.10.2007 - 5 Ort des Gedenkens für den 20. Juli im Stadthaus
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 25.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Kapuste bringt den
Antrag ein und macht deutlich, das der 20. Juli 1944 nicht nur eine
Angelegenheit von Soldaten war, sondern eine breite Palette von Potsdamer
Bürgern mit diesem Datum in Verbindung gebracht werden können und man aus
diesem Grund mit einer zurückhaltenden Tafel darauf aufmerksam machen sollte.
Frau
Dr. Seemann teil
mit, dass der Fachbereich bezüglich des Antrages eine Stellungnahme von Prof.
Dr. Kroener, Professor für Militärgeschichte am Historischen Institut der
Universität Potsdam, eingeholt hat. Seines Erachtens gibt es zwar eine
Verbindung des historischen Ortes Preußisches Regierungspräsidium zum Ort des
Infanterie Regiments Nr. 9, diese ist jedoch nicht von zentraler Bedeutung und
somit sollte dieser Ort nicht überbewertet werden. Annehmbar hingegen wäre ein
Informationstafel, die kurz auf die Bedeutung des Ortes hinweist. Ebenso würde
eine Ausweitung der Gedenkorte seiner Meinung nach zu einem Bedeutungsverlust
der wenigen wirklich bedeutsamen Orte führen. Seiner Ansicht nach sollte sich
die Stadt darauf konzentrieren, einen repräsentativen und zentralen Gedenkort
für den Widerstand zu etablieren.
Herr
Dr. Przybilski
unterbreitet den Vorschlag, eine entsprechende Gedenktafel im Innenhof des
Stadthauses anzubringen, da dieser der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Dementsprechend hält er es für sinnvoll, im Antrag die Passagen „im sog.
Präsidentenflügel“ und „alljährlich“ zu streichen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 20. Juli 2008 an geeigneter Stelle
des Stadthauses einen Ort des Gedenkens für den 20. Juli 1944 einzurichten, der
an die Bedeutung des Stadthauses (ehemaliges Preußisches Regierungspräsidium)
erinnert und an dem die Möglichkeit besteht, eine Gedenkfeier durchzuführen.