07.11.2007 - 5.36 Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Bebau...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen. 

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0908 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13 a  Abs. 1  Satz 2  BauGB im Bereich der Grundstücke  Rosa-Luxemburg-Straße 13-14 zu ändern ( s. Anlage 1).   
Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des  Bebauungsplanes im Teilbereich Rosa-Luxemburg-Straße 13-14.

 

2.      Das Verfahren  ist  mit  der  Priorität  1 I  entsprechend  dem  Beschluss  der  Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001  (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

 

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Anlagen zur Vorlage