30.10.2007 - 3.3 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass zur Vorlage zum Teil abweichende Voten aus den Ortsbeiräten (sh. auch mit der Tagesordnung ausgereichte Übersicht) vorliegen und die Verwaltung vorgeschlagen habe, dazu nochmals im SB-Ausschuss zu informieren.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht erläuternd auf die jeweiligen B-Plan-Verfahren ein und begründet, weshalb die Verwaltung bei ihren Vorschlägen zur Aufhebung der B-Pläne bleibt.

OBR Eiche – Votum des SB-Ausschusses zur Aufhebung: 9/0/0

OBR Fahrland – dto.                                                             8/0/1

OBR Golm – Votum des Ausschusses (Zustimmung) bleibt bestehen

OBR Satzkorn – Votum des Ausschusses (Zustimmung) bleibt bestehen

 

Aus der Beratung im OBR Grube liegt jetzt aktuell das Ergebnis vor. Frau Holtkamp berichtet, dass der OBR zum B-Plan Nr. G 1 „Schmidtshof“ dafür plädiert habe, „dass nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses die Stadtverwaltung in der Pflicht sei, im Interesse der Anwohner für die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes sorge zu tragen, um Konflikte wie am Griebnitzsee zu vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.“.

 

Seitens der Verwaltung wird dies zugesichert.

 

Zum B-Plan Nr. G 3 „Am Küssel“ ist im Protokoll des OBR vermerkt worden: „Mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im Außenbereich und genießt Bestandsschutz. Im Interesse der Anwohner soll die Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden. Entsprechende Zusagen wurden von der Verwaltung gegeben:“

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bestätigt dies, weist jedoch bzgl. der im Protokoll wieder gegebenen Formulierung klarstellend darauf hin, dass hier die Bedingungen des § 35 BauGB gelten würden. Nicht jedes Nebengebäude sei in ein Wohngebäude umbaubar.

 

Der SB-Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.

 

Aus der Beratung im OBR Groß Glienicke informiert auch Herr Blaser. Er macht deutlich, dass zum B-Plan 7 A – Wohnbebauung Nord – die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses einhellig abgelehnt worden sei. Hier gäbe es Bedarf zum Erhalt bzw. zur Erschließung als Baugebiet.

 

Herr Goetzmann berichtet, dass man sich Gedanken gemacht habe, ob und in wie weit eine Bebauung ohne B-Plan möglich sei. Gescheitert sei dies, weil der Investor nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet als Verfahrensvorschlag, die Aufstellungsbeschlüsse Groß Glienicke aus dem Paket heraus zu lösen (analog zu den B-Plänen Marquardt).

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob es in Fahrland – Kaserne Krampnitz – etwas Neues zu berichten gäbe.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz schlägt eine Berichterstattung in der zweiten November-Sitzung vor.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Aufstellungsbeschlüsse zu den in Anlage 2 aufgeführten Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch (BauGB) werden aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.

 

Die Empfehlung des SB-Ausschusses (sh. Sitzung vom 11.09.2007) wird aufrecht erhalten.

 

Unter der Maßgabe (neben den B-Plan-Verfahren Marquardt) auch die B-Plan-Verfahren des Ortsteiles Groß Glienicke

7 A Wohnbebauung Nord

9     Am Wald/Am Fenn

22   Am Weinberg

aus dem Gesamtpaket herauszulösen und nochmals im SB-Ausschuss zu beraten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage