30.10.2007 - 3.3 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 30.10.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:07
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende teilt
mit, dass zur Vorlage zum Teil abweichende Voten aus den Ortsbeiräten (sh. auch
mit der Tagesordnung ausgereichte Übersicht) vorliegen und die Verwaltung
vorgeschlagen habe, dazu nochmals im SB-Ausschuss zu informieren.
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht erläuternd auf die
jeweiligen B-Plan-Verfahren ein und begründet, weshalb die Verwaltung bei ihren
Vorschlägen zur Aufhebung der B-Pläne bleibt.
OBR
Eiche – Votum des
SB-Ausschusses zur Aufhebung: 9/0/0
OBR
Fahrland –
dto.
8/0/1
OBR
Golm – Votum des
Ausschusses (Zustimmung) bleibt bestehen
OBR
Satzkorn – Votum
des Ausschusses (Zustimmung) bleibt bestehen
Aus der
Beratung im OBR Grube liegt jetzt aktuell das Ergebnis vor. Frau
Holtkamp berichtet, dass der OBR zum B-Plan Nr. G 1 „Schmidtshof“ dafür
plädiert habe, „dass nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses die
Stadtverwaltung in der Pflicht sei, im Interesse der Anwohner für die Beibehaltung
des vorhandenen Zustandes sorge zu tragen, um Konflikte wie am Griebnitzsee zu
vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.“.
Seitens
der Verwaltung wird dies zugesichert.
Zum
B-Plan Nr. G 3 „Am Küssel“ ist im Protokoll des OBR vermerkt worden: „Mit der
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im
Außenbereich und genießt Bestandsschutz. Im Interesse der Anwohner soll die
Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden.
Entsprechende Zusagen wurden von der Verwaltung gegeben:“
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bestätigt dies, weist jedoch bzgl.
der im Protokoll wieder gegebenen Formulierung klarstellend darauf hin, dass
hier die Bedingungen des § 35 BauGB gelten würden. Nicht jedes Nebengebäude sei
in ein Wohngebäude umbaubar.
Der
SB-Ausschuss nimmt die Information zur Kenntnis.
Aus der
Beratung im OBR Groß Glienicke informiert auch Herr Blaser. Er macht
deutlich, dass zum B-Plan 7 A – Wohnbebauung Nord – die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses einhellig abgelehnt worden sei. Hier gäbe es Bedarf zum
Erhalt bzw. zur Erschließung als Baugebiet.
Herr
Goetzmann berichtet, dass man sich Gedanken gemacht habe, ob und in wie weit
eine Bebauung ohne B-Plan möglich sei. Gescheitert sei dies, weil der Investor
nicht mehr zur Verfügung gestanden habe.
Der
Ausschussvorsitzende unterbreitet als Verfahrensvorschlag, die Aufstellungsbeschlüsse Groß
Glienicke aus dem Paket heraus zu lösen (analog zu den B-Plänen Marquardt).
Herr Jäkel erkundigt sich, ob es
in Fahrland – Kaserne Krampnitz – etwas Neues zu berichten gäbe.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz schlägt eine Berichterstattung in der zweiten November-Sitzung
vor.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Aufstellungsbeschlüsse zu den in Anlage 2 aufgeführten
Bauleitplänen der Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach
Baugesetzbuch (BauGB) werden aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.
Die Empfehlung des SB-Ausschusses (sh. Sitzung vom
11.09.2007) wird aufrecht erhalten.
Unter der Maßgabe (neben den B-Plan-Verfahren Marquardt)
auch die B-Plan-Verfahren des Ortsteiles Groß Glienicke
7 A Wohnbebauung Nord
9
Am Wald/Am Fenn
22 Am
Weinberg
aus
dem Gesamtpaket herauszulösen und nochmals im SB-Ausschuss zu beraten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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