14.11.2007 - 2 Kostenlose Kinderbetreuung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister gibt das zustimmende Votum des Jugendhilfeausschus-ses zur Kenntnis. Frau E. Müller ergänzt, dass die Intentionen des Antrags im o.g. Ausschuss deutlich erörtert worden seien und die Landeshauptstadt in Folge dessen auch auf das Land zugehen werde. Sie macht darauf aufmerksam, dass bei einer Umsetzung des Anliegens Mehrkosten in Höhe von 4 Millionen Euro entstehen würden und die Verwaltung eine 1:1 – Umsetzung als nicht so sinnvoll betrachte, weil auch finanziell „starke“ Familien davon profitieren würden. Wenn zusätzliche Gelder zur Verfügung stehen würden, sollten diese für Kinder mit besonderem Förderungsbedarf eingesetzt werden.

Frau Dr. Müller entgegnet, dass diese Argumente auch im Jugendhilfeausschuss vorgetragen wurden und sicher in das Stimmverhalten eingeflossen seien. Hier gehe es insbesondere darum, dass das Anliegen nicht zu Lasten der Kommune gehe, sondern in Richtung der Landesregierung. Was dann passiere, sei allgemein bekannt. Bekannt sei auch, dass das Anliegen nicht morgen und nicht übermorgen umgesetzt werden könne; trotzdem sei mehr Unterstützung für eine zielgerichtete Arbeit wünschenswert.

Herr Mühlberg meint, dass der Antrag auf eine Umverteilung der Mittel „von unten nach oben“ hinauslaufe, weil auch gut verdienenden Eltern eine „Menge Geld“ erlassen werde, was er für kritisch halte. Die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung liege nun mal bei der Kommune und nicht beim Land. Somit stehe es der Kommune frei, die Satzung zur Kinderbetreuung zu ändern und dies dann auch finanziell abzusichern. Das bisherige Anliegen sei eine bessere Vorbereitung der Kinder auf die Schule und ein kostenloses Kita-Jahr vor der Schule gewesen, was der Antrag aber nicht aussage. Weil dieser zu pauschal abgefasst sei, werde er keine Zustimmung geben.

 

Herr Gohlke erläutert anschließend die Hintergründe des Antrags und verweist Bezug nehmend auf die Bemerkung von Herrn Mühlberg darauf, dass eine Satzungsänderung so einfach wohl nicht möglich sein werde und auf die in den großen Parteien laufende Diskussion zur kostenlosen Kinderbetreuung. In Kitas finde ebenso wie in den Schulen Bildung statt und Schulbildung sei auch kostenlos. Fakt sei, dass es allein mit dem Elterngeld keine Erhöhung der Geburtenzahlen gebe, denn die sei nach wie vor rückläufig. Deshalb sollte die Möglichkeit genutzt werden, ein Signal seitens der Stadtverordnetenversammlung zu setzen und dem Land mitzuteilen, dass hier eine andere gesetzliche Regelung gewünscht sei.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde. Er halte ihn zwar für populistisch, weil weit von landes- und bundespolitischen Realitäten entfernt, trotzdem sei es wichtig, ein deutliches Signal auszusenden. Die Auffassung in der Gesellschaft habe sich dahingehend gewandelt, dass die Gesellschaft auch für die Kinderbetreuung Verantwortung trage.

 

Der Oberbürgermeister verweist abschließend darauf, dass landesgesetzliche Regelungen existieren, an die die Stadt gebunden sei. Der vorliegende Antrag sei ein Signal, das zu ändern, was ja noch „relativ einfach“ zu machen sei. Dann aber bleibe die Stadt allein auf den Kosten „sitzen“ und das könne die Lösung nicht sein. Da das Anliegen nicht ausreichend differenziert sowie die Adressaten und Schlussfolgerungen nicht klar formuliert seien, werde er sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam fordert die Landesregierung Brandenburg dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine generell kostenlose Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Horten und bei anderen Betreuungsformen zu schaffen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       7

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=42863&selfaction=print