27.11.2007 - 4.6 Denkmalbeirat

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach §18  des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der   Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

Insbesondere wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.

Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.

 

 

 

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) teilt mit, dass man im Fachbereich den Antrag ausdrücklich begrüße. Sie macht jedoch deutlich, dass keine Kompetenzverteilung von der Verwaltungsbehörde auf andere Gremien erfolgen könne.

 

Als Vorschlag unterbreitet Frau Rademacher den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln, welcher darauf zielt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.  Weiterhin bittet sie, den 2. Satz (beginnend mit Insbesondere wird der....) aus dem Beschlusstext herauszunehmen.

 

Zur Bitte von Frau Hüneke den 2. Satz im Beschlusstext zu belassen, erfolgt der Vorschlag, ihn in die Begründung zu übernehmen. Dem stimmt Frau Hüneke zu.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach §18  des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der   Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung im 1. Quartal 2008 vorzulegen.

 

 

 

 

Der nachstehende Auszug aus dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung übernommen.

 

Insbesondere wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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