28.11.2007 - 6 Weitergabe von Daten an die SPSG

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Kirchner erläutert eingangs, dass mit diesem Antrag die Weitergabe personenbezogener Daten an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verhindert werden solle. Da auch die Landesdatenschutzbeauftragte ein nicht ganz gesetzeskonformes Vorgehen der Schlösserstiftung festgestellt habe, sollten die Mittel der Stadt genutzt werden, so lange keine Daten weiterzugeben, bis die Bestimmungen seitens der Stiftung eingehalten werden.

Die stellvertretende Vorsitzende begrüßt die Landesdatenschutzbeauftragte Frau Hartge und bittet sie um eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag. Frau Hartge informiert über eine Anfrage der Presse, ob die Anfertigung von Fotos durch die Schlösserstiftung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar sei. Daraufhin habe sie sich mit der Stiftung in Verbindung gesetzt und darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall sei. Die Stiftung habe umgehend reagiert und das Fotografieren eingestellt und dies mit einem Schreiben vom gestrigen Tag noch einmal bestätigt. Trotzdem, so Frau Hartge, habe die Stiftung ein Recht darauf, Meldedaten zu erhalten, selbst dann, wenn die genannten Fotos gespeichert werden würden.

Auf die Nachfrage von Herrn Exner erklärt Frau Kirchner, dass sich damit der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt habe.

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