28.11.2007 - 7 Denkmalbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 28.11.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0838 Denkmalbeirat
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Schüler verweist darauf, dass es in Potsdam unterschiedliche Meinungen zum
Umgang mit Denkmälern gebe. Deshalb solle dies zukünftig in einem Denkmalbeirat
beraten werden.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz begrüßt die Einrichtung eines Denkmalbeirates und verweist auf
die Behandlung des Antrags im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und den dort
einstimmig verabschiedeten geänderten Beschlusstext, der von Herrn Schüler
namens der Antragstellerin übernommen wird und der folgenden Wortlaut hat:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Nach § 18 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft
der Oberbürgermeister einen
sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der
Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Bei der Auswahl der sachverständigen
Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und
Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer
vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in
der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem
Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine
Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung
im I. Quartal 2008 vorzulegen.
Der nachstehende Auszug aus
dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung übernommen.
Insbesondere wird der Denkmalbeirat
vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals,
starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche
Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.
Die Nachfrage von Herrn Krause, was
aus dem Anfang der 90er Jahre gebildeten Beirat zum gleichen Thema geworden
sei, kann nicht beantwortet werden.
Die stellvertretende Vorsitzende
stellt den vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen geänderten Beschlusstext
zur Abstimmung:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
Nach § 18 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft
der Oberbürgermeister einen
sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der
Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Bei der Auswahl der sachverständigen
Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und
Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer
vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in
der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem
Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine
Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung
im I. Quartal 2008 vorzulegen.
Der nachstehende Auszug aus
dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung übernommen.
Insbesondere wird der Denkmalbeirat
vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals,
starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche
Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.