28.11.2007 - 7 Denkmalbeirat

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schüler verweist darauf, dass es in Potsdam unterschiedliche Meinungen zum Umgang mit Denkmälern gebe. Deshalb solle dies zukünftig in einem Denkmalbeirat beraten werden.

Frau Dr. von Kuick-Frenz begrüßt die Einrichtung eines Denkmalbeirates und verweist auf die Behandlung des Antrags im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und den dort einstimmig verabschiedeten geänderten Beschlusstext, der von Herrn Schüler namens der Antragstellerin übernommen wird und der folgenden Wortlaut hat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Nach § 18  des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der   Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2008 vorzulegen.

 

 

Der nachstehende Auszug aus dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung übernommen.

 

Insbesondere wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.

 

Die Nachfrage von Herrn Krause, was aus dem Anfang der 90er Jahre gebildeten Beirat zum gleichen Thema geworden sei, kann nicht beantwortet werden.

 

Die stellvertretende Vorsitzende stellt den vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Nach § 18  des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der   Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2008 vorzulegen.

 

Der nachstehende Auszug aus dem Beschlusstext wird herausgenommen und in die Begründung übernommen.

 

Insbesondere wird der Denkmalbeirat vor Baumaßnahmen gehört, die den Abbruch oder Teilabbruch eines Kulturdenkmals, starke Eingriffe in die Substanz eines Kulturdenkmals oder wesentliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals bedeuten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einer Stimmenthaltung.