28.11.2007 - 8 Sozialrabatt beim Strom

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag namens der Fraktion DIE LINKE ein und verweist darauf, dass die Fraktion die Anregung für diesen Vorschlag von eon.edis erhalten habe, bei der Kunden mit einer Befreiung von der GEZ einen Antrag auf Sozialrabatt stellen können und dann keine Grundgebühr mehr bezahlen würden. Ihm sei bewusst, dass die Entscheidung letztlich beim Unternehmen liege, auch wenn ein entsprechender Impuls von der Stadt-verordnetenversammlung ausgehe.

 

Die stellvertretende Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Paffhausen und bittet um eine Stellungnahme seinerseits. Herr Paffhausen berichtet, dass sich der Aufsichtsrat der EWP mit diesem Thema auseinandergesetzt und eine Entscheidung auf Januar nächsten Jahres vertagt habe, um ein Votum seitens der Stadt dazu zu erhalten. Die Begeisterung dazu sei „nicht sehr hoch“ gewesen, insbesondere nicht bei den privaten Partnern der EWP. Im Ergebnis sei festzustellen, dass es machbar sei, man ungefähr wisse, was es koste; im Endeffekt liege die Entscheidung jedoch beim Aufsichtsrat der EWP. Herr Exner merkt an, dass es eigentlich kein Sozialrabatt sei, der da angeboten werde, weil die Zeit und auch die Anzahl der Nutzer begrenzt sei. Insofern sei es eher eine PR- bzw. Marketingmaßnahme. Ob das 1:1 übernommen werde, müsse man ebenso diskutieren, wie die Frage, ob die Betroffenen überhaupt etwas davon haben, weil dieser Sozialrabatt auf andere Leistungen angerechnet werde und sich das letztlich zugunsten von Bundesmitteln auswirke. Herr Schubert fragt nach, wer oder was „finanziell schwache Haushalte“ seien - für ihn ein nicht definiertes „Gummiband“.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Stadt private Unternehmen beim Wort nehmen und diesen Vorschlag auf die Bedingungen der Stadt bezogen prüfen solle. Deshalb und um die Bandbreite in der Stadt auszunutzen, habe die Fraktion DIE LINKE den Antrag relativ offen gehalten. Die Entscheidung müsse im Unternehmen getroffen werden – eine Prüfung sollte aber gemeinsam mit der Stadt erfolgen.

Frau E. Müller weist darauf hin, dass dieser Sozialrabatt, wie auch das kostenlose Schulessen auf die Sozialhilfe und auf die Grundsicherung anzurechnen sei. Dazu liege eine rechtliche Stellungnahme vor. Da zweckgebundene Vergünstigungen anzurechnen seien, befinde man sich hier nicht mehr im Bereich einer Ermessensentscheidung und erhöhe den Verwaltungsaufwand zugunsten von Bundesmitteln.

Herr Schüler sieht das Anliegen des Antrags bereits als erfüllt an, da das Unternehmen das Anliegen geprüft habe und an dem Thema festhalten wolle. Deshalb schlage er eine Befassung im Hauptausschuss im Februar 2008 vor, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliege, da erst dann sinnvoll entschieden werden könne.

Herr Mühlberg betont, dass er die finanziellen Auswirkungen einer derartigen Entscheidung wissen wolle, da die EWP eine besondere Rolle in Bezug auf den ViP erfülle. Wenn die Zuschüsse der EWP an den ViP sinken, sei die Frage, wie viel die Stadt dem ViP „zuschießen“ müsse. Damit „schiebe“ man das Geld im Kreis umher. Herr Gohlke hält den Antrag für nicht sinnvoll, da nur ein Teil der Berechtigten befreit werden. Wenn, dann sollte es für alle gelten und man sollte anteilig befreien. Er weist darauf hin, dass nicht alle von der GEZ-Gebühr Befreiten, Kunden der PAGA seien. Studenten z.B. betreffe das nicht und ihnen käme der Betrag direkt zugute.

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass es klar sei, dass die Einführung eines Sozialrabatts kein einfach zu lösendes Problem sei. Vor kurzem wurde das Problem des kostenlosen Kita-Besuchs mit dem Hinweis angesprochen, dass es natürlich nicht gleich umzusetzen sei. Deshalb sollte die Tür erst einmal  „aufgestoßen“ und nicht abgewartet werden. Die EWP brauche von der Stadt ein Signal und ein Votum, sonst sei die Sache „abgehakt“. Auch er sei dafür, dass diese Vergünstigung nicht denen zugute komme, die am schnellsten und pfiffigsten seien, sondern man solle versuchen allen gleichermaßen diesen Weg zu öffnen.

Herr Schubert betont, dass die Entscheidung der Aufsichtsrat treffe und die Mitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung entsandt wurden, dort auch etwas bewegen könnten. Er kritisiert die „Umwege“ über den politischen Raum und meine, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihrer Verantwortung gerecht werden müssen. Deshalb schließe er sich dem Vorschlag von Herrn Schüler an, eine erneute Behandlung für den Februar 2008 zu beschließen, wenn man wisse, was das koste. Der Vertagung auf Februar schließt sich auch Herr Schröder an und meint, dass das Festmachen an der GEZ-Gebührenbefreiung zu kurz gegriffen sei. Er bitte Frau E. Müller um eine Definition bis zum Februar 2008, was „sozial schwach“ sei und sich dabei an europäische Standards anzulehnen.

Herr Krause sieht in der Diskussion eine „Überfrachtung“ des Antrags, da er nur als Befassungsgrundlage für den Aufsichtsrat dienen solle. Er meine, die EWP werde eine begründete Entscheidung vorlegen. Frau Kirchner schlägt vor zu prüfen, ob der Sozialrabatt auf andere Kunden umgelegt werden könne.

Herr Schüler betont, dass die Diskussion zeige, dass eine Entscheidung in der heutigen Sitzung nicht getroffen werden könne, da es viele Fragen und wenig Antworten gebe. Dieser Antrag solle den Oberbürgermeister zu einer Prüfung veranlassen und das sei bereits passiert, ohne dass es eines Beschlusses bedurfte. Herr Exner schlägt zur Vereinfachung des Verfahrens vor, dass Herr Paffhausen eine erneute Berichterstattung im Hauptausschuss nach Prüfung des Anliegens durch die EWP zusage und dies zu Protokoll genommen werde. Dem entgegnet Her Krause, dass der Ausschuss für Finanzen das Für und Wider dieses Antrages geprüft und einen geänderten Beschlusstext vorgeschlagen habe. Dieser sollte an Herrn Paffhausen als Handlungsgrundlage und Auftrag für eine intensive Prüfung gegeben werden.

 

Herr Schubert beantragt per Geschäftsordnung eine Vertagung der Drucksache auf den Februar 2008, die mit 6 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen abgelehnt wird.

Herr Paffhausen schlägt anschließend vor, mit oder ohne Beschluss zu prüfen, was man sich leisten könne, die Begrifflichkeiten zu formulieren und einen Vorschlag unter Beachtung der sozialen Komponenten zu unterbreiten.

Herr Krause beantragt per Geschäftsordnung den Schluss der Rednerliste, der mit Stimmenmehrheit angenommen wird.

 

Als letzte Redner erhalten Herr Schubert und Herr Mühlberg das Wort. Herr Schubert merkt kritisch an, dass der Antrag beschlossen werde, ohne zu wissen, was das Anliegen koste. Die Aufsichtsratsmitglieder enthalten sich bei den Entscheidungen der Stimme und suchen anschließend den Weg über den politischen Raum, was eine Art und Weise sei, die nicht „gehe“. Sie sollten Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und der Stadt übernehmen.

Herr Mühlberg verweist auf seine bereits geäußerten Bedenken, dass die Stadt den Zuschuss an den ViP erhöhen müsse und betont, dass jeder Rabatt das Ergebnis des Unternehmens schmälern und jeder fehlende Euro über andere Wege wieder eingeholt werden müsse.

 

Anschließend wird der geänderter Beschlusstext des Ausschusses für Finanzen zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) ab 2008 einen Sozialrabatt für Strom einführt. Dabei soll finanz- schwachen Haushalten die Grundgebühr erlassen werden.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dieses Anliegen zur Prüfung und Entscheidung an die EWP heranzutragen.

 

Über das Ergebnis ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 6. Februar 2007 zu informieren.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       7