28.11.2007 - 11 Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Hierzu wird eine gemeinsame Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte beschlossen.

Herr Steffens bringt die Vorlagen der Verwaltung ein und verweist auf die vorgeschlagenen Änderungen, die rot markiert seien.

Herr Schröder bringt anschließend einen Änderungsantrag der Fraktion CDU mit folgendem Wortlaut ein:

 

  1. Staffelung der Gebührenerhöhung für Trinkwasser

-         bis Ende 2009 keine Gebührenerhöhung

-         ab 2010 bis 2012 Anhebung um jeweils 5 ct/m³/Jahr

  1. Staffelung der Gebührenerhöhung für Abwasser

-         2008 bis 2010 Anhebung um jeweils 20 ct/m³/Jahr

-         2011 bis 2012 Anhebung um jeweils 15 ct/m³/Jahr

 

Herr Schüler merkt an, dass er mit den vorliegenden Satzungen Probleme und viele Fragen habe und ihm der Grund für die Erhöhungen nicht klar sei. Zwar liege das Gutachten vor, was die Erhöhung der Trinkwasserkosten darstelle, aber das sei schwer einschätzbar und so sehe er sich außer Stande, sich eine abschließende Meinung zu bilden.

 

Herr Dr. Scharfenberg bringt den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut ein:

 

Die Erhöhung der Gebühren für Abwasser erfolgt stufenweise in den Jahren 2008, 2009 und 2010. Die Erhöhung soll in jedem Jahr 20 Cent betragen.

 

Die zuständigen Gremien der EWP werden aufgefordert, durch die Erschließung von Spareffekten einem weiteren Gebührenanstieg entgegenzuwirken.

 

Anschließend weist er die von Herrn Schubert zum Tagesordnungspunkt 8 erhobenen Vorwürfe gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern und der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zurück. Alle seien in der Verantwortung, die ständigen Preiserhöhungen zu prüfen und verträglich zu gestalten. Die vorgelegten Satzungen werden als nicht verträglich angesehen und seien deshalb zu prüfen. Und um die Erhöhungen verträglicher zu gestalten schlage die Fraktion DIE LINKE einen Stufenplan über einen Zeitraum von 3 Jahren vor. Die Trinkwassersatzung solle nach Auffassung seiner Fraktion beibehalten werden, was im Änderungsantrag der Fraktion CDU nicht enthalten sei. Ihn erstaune dieser, weil für den langen Zeitraum die unternehmerischen Voraussetzungen geschaffen werden müsse. Bezug nehmend auf die Ausführungen des Oberbürgermeisters im letzten Hauptausschuss verweist er darauf, dass Investitionspläne sehr wohl vor ihrer Genehmigung dem Hauptausschuss vorzulegen seien und bittet, dies auch für 2008 so zu handhaben.

Herr Schubert fragt nach, ob es Berechnungen gebe, wie hoch die Verluste bei den vorgeschlagenen Varianten seien und zu wessen Lasten diese gehen.

Herr Mühlberg verweist darauf, dass es eine Vorlage und ein Gutachten gebe, wie sich die Gebührenerhöhungen rechnen. Entsprechend Kommunalabgaben-gesetz bestehe die Verpflichtung, die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen und deshalb müsse geprüft werden, ob hier überhaupt ein Handlungsspielraum vorliege.

Auf die Ausführungen von Herrn Steffens Bezug nehmend fragt Frau Paulsen, ob die Ortsbeiräte von Caputh und Geltow angehört wurden und wie es sich mit dem Kostensatz für Grundstücksanschlüsse verhalte. Herr Steffens führt aus, dass mit den genannten Ortsbeiräten noch kein Kontakt aufgenommen wurde, weil der entsprechende Beschluss noch nicht vorliege. Bezüglich der Hausanschlüsse favorisiere die Verwaltung eine pauschalisierte Lösung. Er macht darauf aufmerksam, dass die EWP für das Netz und die Hauseigentümer für den Anschluss verantwortlich seien. Frau Paulsen spricht sich dafür aus, den beiden Ortsbeiräten bereits den Entwurf zur Kenntnis zu geben und von diesen eine Stellungnahme zu erhalten.

 

Herr Exner meint, dass die Änderungsanträge das Ziel haben, die Gebührenerhöhungen verträglicher zu gestalten und auf einen längeren Zeitraum zu strecken. Hierzu müsse Herr Paffhausen Stellung nehmen, ob das mit dem Entgelterhöhungsbegehren vereinbar sei.

Herr Paffhausen antwortet darauf, dass 2 – 3 Jahre nicht ausreichen werden, um die Kostendefizite für die EWP auszugleichen. Der Vertrag der EWP gebe die Erhöhungen gegenüber der Stadt wieder und dem entspreche auch das Entgelterhöhungsbegehren. Die entstandenen Defizite müssten dann später nachgeholt werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er ableitend aus der Diskussion keine grundsätzlichen Widersprüche zu einem Stufenplan sehe; es sei nur die Frage, ob dieser über 3 oder 5 Jahre laufe. Auf das Unternehmen sollte ein „sanfter Druck“ ausgeübt werden, um eine klare Planung in Jahresscheiben vorzulegen. Deshalb sollte der Auftrag einer gemeinsamen Prüfung mit der Stadt an die EWP ergehen, die den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE und der CDU entsprechen. Diesem Vorschlag schließt sich Herr Schubert an und meint, es solle eine auf 5 Jahre angelegte Stufenplanung festgelegt und das Entgelterhöhungsbegehren entsprechend modifiziert werden. Ein neuer Vorschlag soll bis zur nächsten Woche erfolgen. Herr Exner schlägt vor, sich bis Anfang nächster Woche „alle Stellschrauben“ anzugucken und zu checken, ob die Vorschläge unter Beachtung aller gesetzlicher Vorgaben umsetzbar seien. Die Satzungen müssen jedoch ab 01.01.2008  wirksam werden, da ansonsten die Stadt zuschießen müsse, was nicht passieren dürfe.

Herr Schröder meint, er wolle den Änderungsantrag zurückstellen, um noch einmal zu rechnen. Er gehe davon aus, dass Einigkeit darüber bestehe, dass ein 5-Jahres-Zeitraum geprüft werde und hofft, dass es dann einen fraktionsübergreifenden Antrag geben könne.

 

Auf Nachfrage der stellvertretenden Vorsitzenden ist der überarbeitete Antrag bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Herr Dr. Scharfenberg merkt abschließend an, dass sich die Änderungen dann nur auf die Gebührensatzung beziehen und nicht auf andere Satzungsbestandteile.

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Anlagen zur Vorlage