05.12.2007 - 3.1 Aufhebung von Aufstellungsbeschlüssen zu Baulei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 05.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die den Stadtverordneten ausgereichten „Stellungnahmen der Ausschüsse“, in denen auch die Voten der Ortsbeiräte aufgeführt sind, werden vom Stadtverordneten Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen sowie von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz mündlich untersetzt.
Aus
Gründen der Übersichtlichkeit werden nachfolgend die Änderungen und Ergänzungen in der Reihenfolge ihrer
Abstimmung aufgeführt:
Änderungsantrag
des Ortsbeirates Marquardt:
Der
Vorlage wird zugestimmt unter der Maßgabe, die folgenden Beschlüsse aus der
Anlage 2 herauszulösen:
-
Marquardt
Nr. 18 „Tankstelle am Amselweg“
-
Marquardt
Nr. 14 „Hotel am Amselweg“
-
Klarstellungs-
und Abrundungssatzung der „Marquardt-Siedlung“
-
Marquardt
Nr. 17 „Blumenweg“
Abstimmung:
Diese
Änderung wird
mit 23
Ja-Stimmen angenommen,
bei 16
Nein-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Änderung (die mit dem Votum des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen übereinstimmt):
Herauslösung
(neben den B-Plan-Verfahren Marquardt) auch der B-Plan-Verfahren des Ortsteils
Groß Glienicke:
-
7 A Wohnbebauung Nord,
-
9 Am Wald/Am Fenn,
-
22 Am Weinberg,
aus dem Gesamtpaket und nochmalige Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen
Abstimmung:
Die vom Ortsbeirat Fahrland beantragte
Änderung (Zustimmung zur Aufhebung
der Aufstellungsbeschlüsse für die B-Pläne Nr. 8 an der Priesterstraße,
Fahrland, Nr. 10, Gewerbegebiet
Krampnitz und Dorferweiterung Kartzow, ohne Nummer); Ablehnung der Aufhebung
der B-Pläne Nr. 9 (Wohngebiet Krampnitz) und Nr. 11 (Kasernenanlage Krampnitz),
da die B-Pläne Nr. 9 und Nr. 11 Bestandteil des genehmigten
Flächennutzungsplanes der ehemals
selbstständigen Gemeinde Fahrland sind und der Ortsbeirat weiterhin die
Umsetzung dieser Planungsvorgabe befürwortet.
wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Abstimmung:
Die vom Ortsbeirat Satzkorn beantragte Änderung (Ablehnung der DS bezüglich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Straße des Friedens“, um den gegenwärtigen Stand so lange zu erhalten, bis auf den betroffenen Flächen das Baurecht gesichert ist).
wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.
Zu dem Votum des Ortsbeirates Grube
erläutert der Stadtverordnete Dr. Seidel als Vorsitzender des Ausschusses für
Stadtplanung und Bauen, dass die beantragte Dichte des Mähens von Grünflächen
„nichts in einem Beschluss zur Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses zu
suchen habe“; die Verwaltung habe zugesagt, diese Verpflichtung zu übernehmen, was als Protokollnotiz festzuhalten sei.
Von der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wird zugesagt, „dass der
vorhandene Zustand beibehalten und
bleiben soll sowie die Räumung des Versickerungsgrabens auch weiterhin versichert werde“.
Die anschließend gestellten Nachfragen des
Ortsbürgermeisters von Grube Herrn
Gutschmidt werden von Frau Dr. v. Kuick-Frenz beantwortet. Entsprechend der
Bitte von Herrn Gutschmidt wird danach über die vom Ortsbeirat beantragte
Ergänzung abgestimmt.
Abstimmung:
Die vom
Ortsbeirat Grube beantragte Ergänzung mit dem Wortlaut:
Im
Bebauungsplan Nr. G 1 „Schmidtshof“ ist die Wiese zwischen den
Grundstücken und dem Teich als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Sie ist als
Grünfläche zu erhalten und zweimal jährlich zu mähen. Wiese und Uferbereich
sind öffentlich zugänglich. Die Wiese befindet sich im Privatbesitz. Der Käufer
lebt in den alten Bundesländern. Das zweimalige Mähen erfolgt unentgeltlich
durch einen benachbarten Landwirt. Nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
ist die Stadtverwaltung in der Pflicht, im Interesse der Anwohner für die
Beibehaltung des vorhandenen Zustandes Sorge zu tragen, um Konflikte wie am
Griebnitzsee zu vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.
Bebauungsplan Nr. G 3 „Am Küssel“
Mit
der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im
Außenbereich und genießt Bestandschutz. Im Interesse der Anwohner soll die
Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden.
Entsprechende Zusagen wurden von der Stadtverwaltung gegeben.
wird
mit 25
Ja-Stimmen angenommen.
Eine Abstimmung der vom Ausschuss für Stadtplanung
und Bauen beantragten Ergänzung mit dem Wortlaut:
Dem Beschlusstext wird
angefügt:
Der
Beschluss erfolgt unter der Maßgabe, die folgenden Pläne aus der Anlage 2
herauszulösen:
-
Marquardt
Nr. 18 „Tankstelle
am Amselweg“ (sh. Seite 64 in den Unterlagen),
-
Marquardt Nr. 14
„Hotel am Amselweg“ (sh. Seite
58)
-
Klarstellungs-
und Abrundungssatzung der „Marquardt-Siedlung“ (siehe Seite 82)
erübrigt sich
mit der Annahme der vom Ortsbeirat Marquardt beantragten Änderung.
Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Wartenberg, Fraktion SPD, ist die Debatte wörtlich
in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
Die
Aufstellungsbeschlüsse zu den in Anlage 2 aufgeführten Bauleitplänen der
Verbindlichen Bauleitplanung und zu sonstigen Satzungen nach Baugesetzbuch
(BauGB) werden aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.
Weiterhin
beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Im
Bebauungsplan Nr. G 1 „Schmidtshof“ ist die Wiese zwischen den Grundstücken und
dem Teich als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Sie ist als Grünfläche zu erhalten
und zweimal jährlich zu mähen. Wiese und Uferbereich sind öffentlich
zugänglich. Die Wiese befindet sich im Privatbesitz. Der Käufer lebt in den
alten Bundesländern. Das zweimalige Mähen erfolgt unentgeltlich durch einen
benachbarten Landwirt. Nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist die
Stadtverwaltung in der Pflicht, im Interesse der Anwohner für die Beibehaltung
des vorhandenen Zustandes Sorge zu tragen, um Konflikte wie am Griebnitzsee zu
vermeiden. Die Räumung des Versickerungsgrabens ist zu sichern.
Bebauungsplan Nr. G 3 „Am Küssel“
Mit
der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses verbleibt die vorhandene Bebauung im
Außenbereich und genießt Bestandschutz. Im Interesse der Anwohner soll die
Umnutzung vorhandener Nebengebäude zu Wohnzwecken weiterhin ermöglicht werden.
Entsprechende Zusagen wurden von der Stadtverwaltung gegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,4 MB
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33,5 kB
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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