05.12.2007 - 4.23 Denkmalbeirat
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.23
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Datum:
- Mi., 05.12.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0838 Denkmalbeirat
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, dessen Fassung sich der Hauptausschuss angeschlossen hat und der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.
Diese geänderte Textfassung wird von der
Antragstellerin übernommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Nach
§ 18 des Denkmalschutzgesetzes des
Landes Brandenburg beruft der
Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die
Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.
Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird
darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte,
(Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind.
Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV
vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem Denkmalbeirat
frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf
örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und
der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2008 vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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