05.12.2007 - 4.23 Denkmalbeirat

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, dessen Fassung sich der Hauptausschuss angeschlossen hat und der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

Diese geänderte Textfassung wird von der Antragstellerin übernommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Nach § 18  des Denkmalschutzgesetzes des Landes Brandenburg beruft der   Oberbürgermeister einen sachverständigen, unabhängigen Beirat, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

 

Bei der Auswahl der sachverständigen Mitglieder wird darauf geachtet, dass die Fachgebiete Kunst- und Gartengeschichte, (Landes)Geschichte sowie das Handwerk und die Grundeigentümer vertreten sind. Darüber hinaus gehören dem Denkmalbeirat auch Vertreter der in der SVV vertretenen politischen Parteien an. Im Übrigen steht es dem Denkmalbeirat frei, ehrenamtliche Vertrauensleute zu bestellen, die seine Arbeit auf örtlicher Ebene oder für bestimmte Sachgebiete unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Geschäftsordnung im Entwurf zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung im I. Quartal 2008 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen