05.12.2007 - 3.19 Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen hat die Vorlage zurückgestellt und der Hauptausschuss hat kein  Votum abgegeben, da bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die Vorlage entsprechend der Änderungsanträge zu überarbeiten ist.

Diese liegt den Stadtverordneten in Form von Austauschseiten als TISCHVORLAGE vor.

 

Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat der Vorlage mit  folgender Änderung zugestimmt:

Im § 19 Abs. 5 ist nach dem Wort „Eichfrist“ einzufügen: (z. Z. 6 Jahre). Die Gültigkeit verlängert sich durch erneute Eichung der Messeinrichtung.

 

Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass sie dieser nicht entsprechen könne, da dies mit den Regelungen des Eichgesetzes  und der dazu erlassenen Vorschriften kollidiere und einer Aufnahme in die Satzung somit höherrangigem Recht widerspreche. 

 

Diese Mitteilung wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz mündlich untersetzt.

Die  Eichverlängerung einer sich bereits im öffentlichen Verkehr  befindlichen Messeinrichtung sei an die Einhaltung der Messgenauigkeit gebunden. Da die Fehlergrenze wie bei neuen Messeinrichtungen bei „0“ liegen müsse, sei dies bei regelmäßig  6 Jahre betriebenen Wasserzählern nicht mehr zu erreichen.  Auf die Nachfrage des Stadtverordneten Mühlberg, Fraktion SPD, hinsichtlich des Auswechselns/Ersetzens von Wasserzählern und einer damit verbundenen erneuten Antragstellung auf Befreiung von der Abwassergebühr erklärt Frau Dr. v. Kuick-Frenz, dass diesbezüglich kein neuer Antrag gestellt werden müsse; die Wasserzähler werden nach 6 Jahren automatisch ausgetauscht.

 

Mit der Aufnahme der Ausführungen von Frau Dr. v. Kuick-Frenz in die Niederschrift erklärt der Stadtverordnete Jäkel als Vorsitzender des Ausschusses für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft, dass sich die vom o. g. Ausschuss empfohlene Änderung erledigt hat. 

 

 

 

 

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Wartenberg, Fraktion SPD, sind die Redebeiträge der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen der Landeshauptstadt Potsdam (Abwasserbeseitigungs- und –abgabensatzung – AWS)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=43091&selfaction=print