27.11.2007 - 3.3 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.      Ab Abschluss der Auslegung gilt der FNP-Entwurf als neue Grundlage für

-          die Entwicklung von Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3, Satz 2 BauGB,

-          die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35                  BauGB.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die 1. Lesung bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt sei und auch heute keine Abstimmung erfolgen wird.

 

Herr Jäkel teilt aus dem OUL-Ausschuss mit, dass die 1. Lesung durchgeführt worden sei und man sich darauf verständigt habe, den Beratungsbedarf in den Fraktionen abzuwarten. Auch seien Änderungsbedarfe angekündigt worden.

 

Herr Jäkel bringt folgenden Änderungsantrag ein (sh. Tischvorlage) und geht erläuternd darauf ein:

 

  1. Auf Seite 112, Absatz Fernbahn ist zu ergänzen, einfügen in Zeile 6:

Die Stadt Potsdam wird sich bemühen, die Einbindung der LH Potsdam in den Fernverkehr der Bahn in angemessenem Umfang wieder zu verbessern und diesbezügliche Forderungen an die zuständigen Gremien herantragen.

 

  1. Auf Seite 112, Absatz Regionalbahn ist zu ändern/ergänzen:

Der Regionalverkehr der Bahn hat – mit Ausnahme der „Wissenschaftsbahn“ (Golm-Griebnitzsee) – für den innerstädtischen Verkehr Potsdams nur eine eingeschränkte Bedeutung. Diese Bedeutung ist insbesondere durch Verdichtung des Angebotes zu erhöhen. Diesbezügliche Forderungen wird die Stadt Potsdam erneut an die zuständigen Gremien herantragen.

 

  1. Auf Seite 120, Absatz ISES ist vollständig zu ändern:

Verkehrsplanerische Untersuchungen belegen, dass eine nennenswerte Entlastung der Potsdamer Innenstadt vom Kraftfahrzeugverkehr nur bei Realisierung eines zusätzlichen Havelüberganges erreicht werden kann. Hierfür war vor einigen Jahren eine Verlängerung der ISES von der Langen Brücke bis zur Zeppelinstraße in Erwägung gezogen worden. Aufgrund verschiedener wichtiger Gründe, u.a. Unverträglichkeit mit den Lebensbedingungen im dicht bewohnten Stadtteil um die Neustädter Havelbucht, Kiewitt, Zeppelinstraße und aufgrund verkehrlich und städtebaulich völlig ungeklärter Einmündungssituation im Bereich Zeppelinstraße/Nansenstraße wurde diese Überlegung nicht weiter als Planungsziel verfolgt. Diesbezügliche Veränderungssperren sind ausgelaufen und bewusst nicht weiter verlängert worden. Für die Bewältigung der Verkehrsströme werden andere Lösungsmöglichkeiten gesucht, die noch weiter zu vertiefen sind.

 

  1. In der FNP-Planzeichnung ist zu ändern:

Die Verlängerung der ISES ist aus der Zeichnung zu entfernen. Der derzeit gültige Stand der Planzeichnung ist aus dem aktuellen FNP beizubehalten.

 

  1. In der FNP-Planzeichnung ist zu ändern:

Die bisher im gültigen FNP eingetragene Grünfläche am Fuße des Brauhausberges vor der Schwimmhalle ist wieder in die Planzeichnung zu übernehmen. (gewerbliche Baufläche in Grünfläche zurückändern!)

 

  1. In der FNP-Planzeichnung und in den zugeordneten Textpassagen ist zu ändern:

Die Flächenzuordnung (Bauflächen, Grünflächen, Landwirtschaftsflächen, Gewerbeflächen) in den ländlichen Gebieten wie z.B. Nedlitz und in den neuen Ortsteilen der Stadt Potsdam ist prinzipiell aus dem aktuell gültigen FNP beizubehalten. Abweichungen in Einzelfällen sind detailliert in den Fachausschüssen zu begründen und abzustimmen. Dabei ist die Zustimmung der zuständigen Ortsbeiräte bei Veränderungen zum aktuell geltenden Plan der Stadt Potsdam bzw. der Bereichspläne der früheren selbständigen Ortsteile nachzuweisen.

 

 

Herr Lehmann kündigt ebenfalls einen Änderungsantrag an. Dieser wird die südliche Erweiterung des GE-Riegels im Kirchsteigfeld betreffen (hier Umwidmung Gewerbefläche in GE-Fläche). Den genauen Wortlaut mit Plan wird er voraussichtlich Ende dieser Woche übermitteln.

 

Die Beigeordnete, Frau Dr. von Kuick-Frenz, bittet die Fraktionen, die Änderungsanträge möglichst kurzfristig an die Verwaltung zu übermitteln.

 

Der Vorsitzende regt an, bei strittigen Sachverhalten wie z.B. bei Projekten der Verkehrsplanung sich durchgehend an der geltenden Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zu orientieren.

 

Weiterhin bittet er die Verwaltung, noch einmal die Verwendung des aktuellsten Kartenmaterials zu überprüfen.

 

Die abschließende Behandlung der Vorlage erfolgt in der Sitzung am 22.01.2008.

 

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Anlagen zur Vorlage