11.12.2007 - 3.4 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen Änderu...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Blaser erläutert, dass das Vorhaben in Groß Glienicke zwischen kritisch und ablehnend (insbesondere der südliche Teil) gesehen wurde und gibt nähere Informationen dazu.

Er schlägt vor, die Diskussion im Ortsbeirat abzuwarten.

 

Der Ausschussvorsitzende greift die vergangene Stadtverordnetenversammlung auf; hier habe es keine Unterscheidung zwischen den Voten des Ausschusses und der Ortsbeiräte gegeben. Er habe in dieser Angelegenheit ein Schreiben an die Vorsitzende der STVV und an Herrn Exner verfasst und um Empfehlung zur künftigen Verfahrensweise gebeten.

 

Frau Holtkamp teilt mit, dass die Aspekte Wegeführung und Stellplatzunterbringung ggf. in das Planungsziel aufgenommen werden könnten. Ziel des Aufstellungsbeschlusses sei es, dem Investor die Möglichkeit zu geben, konkretisierende Überlegungen vorzunehmen.

 

Auf Rückfragen einzelner Teilnehmer geht Frau Holtkamp ein.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 17 „Albrechtshof“ ist in einem förmlichen Änderungsverfahren gemäß § 1 (8)  i.V.m. § 2 (1) BauGB im Teilbereich zwischen der Bundesstraße 2, Sacrower Allee und Birkenweg (Groß Glienicke) zu ändern (s. Anlage 1). 
Das in Anlage 1b dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene  Änderung des  Bebauungsplanes.

2.      Das Verfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

3.      Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       5

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Anlagen zur Vorlage