22.01.2008 - 5.1 Kleingartenanlage "Pomonatempel"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Kümmel nimmt Bezug auf die nach 1990 geschlossenen Verträge und bittet um Auskunft, ob diese auf der richtigen rechtlichen Grundlage geschlossen worden sind.

 

Herr Scheffler (Kommunaler Immobilienservice) verweist auf die bereits in der Vorlage dazu enthaltenen Informationen. Hier ist dargestellt worden, dass das OLG Brandenburg ein eindeutiges Urteil gefällt habe, dass es sich bei den Miet/Pachtverträgen aus der zeit nach 1990 um Verträge zur Nutzung als Erholungsgärten handelt, wie auch im Vertragsgegenstand zwischen Mieter/Pächter und Vermieter/Pächter vereinbart worden ist. Es betont nochmals, dass es sich hier um keine Kleingartenanlage handeln würde.

 

Frau Keilholz und Herr Jäkel können diesen Ausführungen nicht folgen; sie sind der Meinung, dass es dort auch gemeinschaftliche Anlagen vorhanden seien.

 

Herr Scheffler stellt dar, dass es einen einzigen gemeinsamen Weg gäbe. Dies habe das Gericht vor Ort beurteilt.

 

Frau Keilholz bittet um Auskunft zum Thema Verkäufe.

Herr Scheffler teilt mit, dass er zu diesem Thema ausschließlich im nicht öffentlichen Teil informieren werde.

 

Herr Jäkel informiert aus dem Kleingartenbeirat.

 

Herr Goetzmann informiert in seiner Funktion als Vorsitzender des Kleingartenbeirates, dass sich der Kleingartenbeirat bereits zweimal mit dieser Angelegenheit beschäftigt habe, jedoch erfolglos.

 

Frau Oldenburg stellt den GO-Antrag auf Fortsetzung der Diskussion im nicht öffentlichen Teil.

Dafür und dagegen spricht niemand.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen.

 

Die Fortsetzung erfolgt im nicht öffentlichen Teil.

 

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