12.12.2007 - 8 Standort für Tierschutzverein

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau E. Müller erläutert den gegenwärtigen Sachstand und führt aus, dass es am 04.12.2007 Gespräche mit dem Tierschutzverein „ am Tisch“ des Rechtsamtes gegeben habe. Im Rahmen dieses Gesprächs habe der KIS erläutert, wie die Nutzungsmöglichkeiten aussehen und festgelegt, dass seitens des Tierschutzvereins ein Vorschlag dazu einzureichen sei. Dazu liege ein Protokoll vor; nicht liege der vereinbarte Vorschlag des Tierschutzvereins vor. Insofern sehe sie den Auftrag der DS 07/SVV/0996 als erfüllt an.

Der Oberbürgermeister merkt an, dass die Verwaltung auch weiterhin das Gespräch suchen werde, bittet aber darum nicht zu beschließen, dass die Verwaltung einen Vertrag mit dem Tierschutzverein zu schließen habe.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist darauf, dass bisher alle Gespräche unter Vorbehalt geführt worden seien und er sich nicht vorstellen können, dass der Tierschutzverein auf entsprechende Angebote nicht reagiert habe. Er frage sich „woran das kranke“ und was dem Tierschutzverein bezüglich Miete, Befristung etc. konkret vorgeschlagen wurde. Wenn es keine Einigung gebe, wie solle der Tierschutzverein seine vertraglichen Verpflichtungen auch mit dem Umland erfüllen? Darüber hinaus fehle nach wie vor die Stellungnahme des Rechtsamtes zur Prüfung des Vergabeverfahrens.

Herr Heinzel betont in seinen Ausführungen, dass die Verwaltung gearbeitet habe und fragt Herrn Dr. Scharfenberg, was sie denn machen solle, wenn der Partner nicht reagiere. Der Tierschutzverein hat mit seinen ca. 1.000 Mitgliedern sicherlich ausreichend Potenziale an Anwälten u.a., die unterstützen können. Deshalb bedürfe es nicht der Fraktion DIE LINKE, um sich etablieren zu können. Darüber hinaus gebe es zahlreiche andere Tierschutzvereine, die auch kein Tierheim haben , dafür aber viele andere Aufgaben erfüllen.

Herr Schüler meint, dass er nichts anderes erwartet habe, da die Arbeitsweise des Vorstandes des Tierschutzvereins bekannt sei. Die Verwaltung könne man nicht zwingen, mit einem Partner einen Vertrag abzuschließen, wenn dieser seine Zusagen nicht erfüllt. Jetzt sei der Tierschutzverein in der Pflicht und nicht die Stadt.

 

Frau E. Müller betont, dass sie langsam die Geduld verliere, für etwas zur Verantwortung gezogen zu werden, was sie nicht zu verantworten habe. Gespräche wurden geführt, die Festlegungen protokolliert, es habe Vorschläge gegeben sowie Kompromisse und Überlegungen zur Umsetzung des Anliegens. Bis zum 07.12.07 sollte sich der Tierschutzverein mit dem KIS in Verbindung setzen, was dieser aber nicht getan habe. Der Tierschutzverein komme seinen Verpflichtungen nicht nach und der Vorstand scheint nicht in der Lage zu sein, Ziele zu definieren und zu verhandeln. Darüber hinaus liege die Stellungnahme des Rechtsamtes seit gestern in je einem Exemplar den Fraktionen vor.

Herr Schubert verweist darauf, dass schon seit langer Zeit mit dem Tierschutzverein verhandelt werde und dieser nicht seinen Verpflichtungen nachkomme. Da sei die Frage berechtigt, was das soll.

Wenn keine Beschlussfassung erfolge, so Herr Cornelius, behalte die Verwaltung das Recht, einen Vertrag abzuschließen, werde aber nicht dazu gezwungen. Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass sich die Verwaltung ihrer Verantwortung entzogen habe und sich die Stadtverordneten die Möglichkeit nehmen, auf die Angelegenheit Einfluss zu nehmen. Wenn sich der Tierschutzverein um eine Immobilie bewerbe, sei es da nicht normal, dass die Bedingungen seitens der Stadt zu formulieren seien.

Herr Schubert betont, dass die Verhandlungen ja weiterhin geführt werden sollen, was die Verwaltung auch mache und deshalb der zweite Satz des Antrags beschlossen werden könne. Der Tierschutzverein sollte ein Konzept vorlegen, was er aber nicht getan habe und deshalb beantragt er, den 1. Satz des Antrags zu streichen.

Frau Knoblich verweist in ihren Ausführungen darauf, dass auch die Fraktion DIE LINKE zwei Mitglieder im Tierheimbeirat habe und diese zum Thema nicht anderer Meinung waren. Sie erläutert die bisherigen Absprachen und meint, dass sich die Verwaltung permanent bemüht habe, dem Tierschutzverein „zu Willen zu sein“. Wenn seitens des Tierschutzvereins aber nichts passiere, könne die Verwaltung nichts mehr machen.

Nachdem Herr Dr. Scharfenberg den Vorschlag von Herrn Schubert übernommen hat, stellt der Oberbürgermeister den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, zur Verhandlung eines Mietvertrages mit dem Tierschutzverein entsprechende Gespräche zu führen.

 

Der Hauptausschuss ist unverzüglich über das Ergebnis zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 6 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen