23.01.2008 - 2.4 Nutzungs- und Gebührensatzung für das Wohnheim ...

Beschluss:
vertagt
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Frau Fischer verweist auf die vollzogene Einbringung in der SVV.

 

Frau Schulze fragt, auf welcher Grundlage der enorme Preisanstieg erfolgte und warum das Angebot  der Wohnheimnutzung nur noch mit Frühstück erfolgt.

 

Frau Ewers informiert, dass im neuen Gebäude andere räumliche  Bedingungen gegeben sind. Aus hygienischen Gründen dürfen keine Lebensmittel in die Zimmer mitgenommen werden. Deshalb gebe es das Frühstücksangebot. Die Gebühren sind auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Brandenburg unter Berücksichtigung der ansatzfähigen Kosten, die für das neue Objekt zu erwarten sind, kalkuliert.

 

Frau Schödensack, Fachbereich Schule und Sport, ergänzt, dass im alten Wohnheim rund 200 Plätze zur Verfügung standen, die das ganze Jahr zur Nutzung angeboten wurden, aber nur etwa zur Hälfte ausgelastet waren. Dementsprechend konnten auch Gäste aufgenommen werden. Im neuen Wohnheim stehen 110 Plätze für die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden der Potsdamer Oberstufenzentren zur Verfügung, auf welche die Kosten umgelegt wurden.

 

Frau Schulze bringt folgenden Änderungsantrag zu DS 07/SVV/1038 der Fraktion DIE LINKE ein:

  1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

Streichung der Worte „mit Teilverpflegung“.

 

Neu: „(1) Die Landeshauptstadt Potsdam stellt Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden, die ein Oberstufenzentrum der Landeshauptstadt Potsdam besuchen und deren Wohnsitz sich nicht in Potsdam befindet, gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 BbgSchulG eine Unterkunft im Wohnheim der Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam, Bisamkiez 107-111 in Potsdam bereit.“

 

  1. § 5 wird wie folgt geändert:

 

Streichung des Satzes: „Die Gebühr beinhaltet die Versorgung mit einer Frühstücksmahlzeit.“

 

a)  Absatz 1 erhält folgende Fassung

 

Neu: “Der Gebührenmaßstab ist die jeweilige Nutzungsdauer durch die in Anspruch genommene Belegungsart (1-Bett-, 2-Bett- und 4-Bettzimmer). Die Verpflegung Frühstück und Abendbrot kann auf Wunsch in Anspruch genommen werden. In diesem Fall ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.“

 

b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

Neu:

 

(2) Für den in § 1 Abs. 1 bis 3 bezeichneten Personenkreis gelten folgende Gebühren:

 

Unterkunft  im

Gebühr/Person

pro Tag

Gebühr/Person

pro Monat

Gebühr Frühstück/ Abendessen

Person/Portion

1-Bett-Zimmer

8,00 €

160,00 €

 

je 2,50 €

2-Bett-Zimmer

5,00 €

100,00 €

4-Bett-Zimmer

4,00 €

80,00 €

 

c) erhält folgende Fassung:

 

Neu:

 

(3) für den in § 1 Abs. 4 bezeichneten Personenkreis gelten folgende Gebühren:

 

 

Unterkunft  im

 

Gebühr/Person/Tag

 

Gebühr Frühstück/Abendessen

Person/Portion

1-Bett-Zimmer

13,50 €

 

je 2,50 €

2-Bett-Zimmer

12,00 €

4-Bett-Zimmer

9,00 €

 

Es schließt sich die Diskussion an.

 

Frau Drohla erklärt, dass Schüler aus Bundesfachklassen den Gästepreis zahlen und keine Zuschüsse bekämen. Es müsse abgesichert sein, dass Schüler ihre Ausbildung durchführen können. Die Gebühren seien zu hoch.

 

Herr Kümmel stellt nicht in Frage, dass die Kosten richtig errechnet wurden merkt aber an, dass das 1-Bett-Zimmer so teuer ist wie eine 1-Raum-Wohnung. Es dürfe nicht passieren, dass Auszubildende die Ausbildung nicht wahrnehmen können, weil die Wohnheimkosten zu hoch seien. Er schlägt vor, die Vorlage in den Fraktionen zu diskutieren.

 

Frau Fischer nimmt das Angebot auf, in die Fraktionen zu kommen. Dort könne man vertiefend auf Fragen eingehen. Sie teilt weiter mit, dass in der Gebühr Reinigung, Bettwäsche, pädagogisches Personal etc. enthalten sei, sie also nicht mit einer Wohnraummiete verglichen werden könne.

 

Frau Paulsen schließt sich dem Vorschlag, in den Fraktionen zu diskutieren, an. Man sollte eine einvernehmliche Lösung ausloten.

 

Frau Ewers verweist darauf, dass der Umzug des Wohnheimes in den Bisamkiez eine von der SVV beschlossene HSK-Maßnahme ist. In den Gebühren sind auch Personalkosten enthalten. Die unterschiedliche Gebührenerhebung für die Auszubildenden aus dem Land Brandenburg und aus anderen Bundesländern betreffend gebe es höchstrichterliche Rechtssprechung.

 

Frau Schödensack informiert, dass z. B. das Land Sachsen Unterkunft und Verpflegung mit bis zu 75 % fördert. Auszubildende können auch Bafög beantragen. 

 

Herr Weiberlenn ergänzt, dass es in Potsdam nur Bundesfachklassen für Fotografen gibt. Das Einzugsgebiet für diese Ausbildung ist neben Brandenburg, Berlin und Sachsen. Schüler aus Berlin können die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Ihm wäre bekannt, wenn die Ausbildungsplätze  gefährdet währen.

 

Frau Schulze bittet um Vertagung, zumal die Jahresrechnung 2006 verwendet wurde und die Planzahlen für 2008 zu aktualisieren sind.

 

Frau Dr. Lotz erinnert daran, dass man bei der letzten Satzung die gleiche Diskussion geführt habe und bittet um Augenmaß bei den Forderungen.

 

Frau Drohla verweist darauf, dass zusätzlich eine halbe Etage des Förderwohnheimes für das Wohnheim OSZ zur Verfügung gestellt wurde. Sie fragt, was passiert, wenn die Förderschule die Räume benötigt oder wenn das OSZ II wieder 11. Klassen bekommt.

 

Herr Weiberlenn erläutert, dass das OSZ II ungenügend angewählt war und deshalb keine 11. Klassen gebildet werden konnten. Für diese Schüler des OSZ II ist die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eigenem PKW gegeben. Die Anwahl des Wohnheimes durch diese Schüler des OSZ II war bisher gering. In der Förderschule 42 gab es gestern ein Gespräch in  dessen Ergebnis davon auszugehen sei, dass auf eine halbe  Etage des Wohnheimes der Förderschulen zu Gunsten des OSZ - Wohnheimes verzichtet werden kann.

 

Frau Klotz stellt den Geschäftsordnungsantrag, die DS 07/SVV/1038 und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in den Fraktionen zu diskutieren. Die Verwaltung sollte den  Änderungsantrag durchrechnen.

 

Dr. Steinicke lässt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

 

Die Ausschussmitglieder wollen sich in der Pause der SVV am 06.02.2008 zur DS 07/SVV/1038 verständigen, um sie in der SVV abzustimmen.

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Anlagen zur Vorlage