31.01.2008 - 6 Anpassung des Mietkostenzuschusses für Kinderta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. Müller informiert, dass sich der Unterausschuss intensiv mit dem Antrag befasst und einen Änderungsantrag formuliert hat.

 

Der Änderungsantrag wird an alle Jugendhilfeausschussmitglieder ausgereicht.

Es wird eine 10-minütige Pause eingelegt.

 

Frau Knoblich übernimmt den geänderten Antrag.

 

Herr Schweers erklärt, dass sich somit die Prioritätenliste der Kita-Sanierungen positiv verändern könnte.

 

Herr Harder fragt, ob „kostendeckend“ hier objektbezogen ist.

 

Frau Dr. Müller erklärt, dass hier eine objektkonkrete Miete erhoben werden soll.

 

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der OBM wird beauftragt, kostendeckende Mieten entsprechend der Kita-Finanzierungsrichtlinie für Liegenschaften, die sich im Eigentum des Kommunalen Immobilien Service bzw. städtischer Gesellschaften befinden und für Kindertagesbetreuung genutzt werden, einzuführen.

Dies gilt auch weiterhin für Liegenschaften, die sich im Eigentum von freien Trägern der Jugendhilfe befinden.

Diese Regelung soll zunächst für die sich auf der Prioritätenliste der LHP befindlichen Einrichtungen (siehe DS 07/SVV/0732) gelten.

Die Bundesmittel für Investitionen 2008 bis 2013 zur Sicherstellung der Betreuung von 0 bis 3-jährigen sind ebenfalls hierfür bedarfsgerecht einzusetzen.

Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Juni 2008 zum Umsetzungsstand und den finanziellen Auswirkungen zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               13
Ablehnung:                    0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.