16.01.2008 - 5 Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshaupts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schüler bringt den Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B 90 ein, die Punkte 5. und 7. zu streichen, da es sich nicht mit dem Gedanken des Schutzes der Feiertage vereinbaren lasse, an allen Adventssonntagen die Geschäfte zu öffnen.

Frau Bankwitz merkt an, dass die Vorlage den Wünschen der Händler entspreche und dazu auch eine Stellungnahme des Handelsverbandes Berlin Brandenburg e.V. vorliege, der das Anliegen unterstütze. Herr Cornelius verweist auf die in Berlin geltenden Öffnungszeiten  und betont, dass eine Änderung im Sinne des Antrages der Fraktion Grüne/ B 90 kontraproduktiv sei. Der Weihnachtsmarkt in der Brandenburger Straße soll für die Händler befördernd wirken und da könne es nicht sein, dass in den Geschäften Artikel nicht verkauft werden, an den Weihnachtsmarktständen aber doch.

Herr Schüler entgegnet, dass die Stadtverordneten nicht nur den Wünschen der Händler folgen dürfe, sondern auch andere Interessengruppen zu berücksichtigen hätten. Herr Mühlberg schließt sich der Vorlage der Verwaltung an, da niemand gezwungen sei, einkaufen zu gehen und die Wahlmöglichkeit habe, wie er die Adventssonntage verbringen wolle. Frau Kluge vom Fachbereich Ordnung und Sicherheit betont, dass das nicht nur der Wunsch der Händler sei, sondern damit auch die Besucherströme bedient werden, die Potsdam an den Adventssonntagen frequentieren. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit und nicht der Zwang einzukaufen. Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass man sich der Entwicklung nicht verschließen könne, da die Menschen sonst nach Berlin fahren, um einzukaufen.

 

Anschließend stellt der Oberbürgermeister den Änderungsantrag der Fraktion Grüne/B 90, Streichung der Punkte 5 und 7, zur Abstimmung, der mehrheitlich abgelehnt wird, bei 1 Ja-Stimme.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2008.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage