06.02.2008 - 5.4 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zugestimmt:

 

Der Punkt 2. des Beschlusstextes ist zu ergänzen:      

 

 Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

a)      Im mittleren und Nordbereich ist die Dichte und Verteilung der Baumassen zu überprüfen.

b)      Die Führung beider Radwege und deren Anschluss an die Lange Brücke/Heinrich-Mann-Allee ist so zu optimieren, dass auch ein attraktiver inneliegender Radweg entsteht.

 

Weitere Änderungen/Ergänzungen im Vertragsinhalt:

 

Der § 2, Nutzungskonzept, wird ergänzt:

Bei der weiteren Bearbeitung der Masterplanung Speicherstadt sind die Sichtbezüge von den Aussichtspunkten Kaiser-Friedrich-Blick, Wackermannhöhe, Belvedere Brauhausberg und Kaiser-Wilhelm-Blick in ihrer Ausdehnung und ihren Bezügen darzustellen und der Nachweis zu führen, dass Sichtbeziehungen und Höhenentwicklung durch die Neubebauung der Speicherstadt nicht beeinträchtigt werden.

 

Der § 3, Erste Baumaßnahmen als Zielstellung, wird geändert:

Der 3. Anstrich (beginnend mit   für den Ausbau des Mühlenkomplexes....) entfällt.

Im letzten Absatz des § 3, 2. Zeile, werden die Gebäudenummern ergänzt (statt 11 bis 15 – neu: 11 bis 17).

Im letzten Satz, letzte Zeile steht statt ... Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung – neu: des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Ergänzung der Maßgabe a) – wie vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlen:

 

... zu überprüfen, um einen stärkeren Bezug zu Landmarken nördlich und südlich der Havel zu erreichen.

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Ergänzungsantrag:

Namens der Fraktion DIE LINKE beantragt der Stadtverordnete Jäkel:

Der Antrag ist um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

1.1   Bei dem geplanten Gebäude 1 im Abschnitt 1 „südlicher Teil“ ist darauf hinzuwirken, dass an der Wasserkante des Geländes vor dem geplanten Gebäude 1 oder im Innern des Gebäudes ausreichend Platz verbleibt, der die Fortführung des öffentlichen Uferweges in der Zukunft ermöglicht.

 

Der Wortlaut der Begründung ist in die Niederschrift aufzunehmen:

In der Uferkonzeption der Landeshauptstadt Potsdam aus 1999, von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen in 2001, ist der Bereich der Speicherstadt komplett von der Langen Brücke bis zum vorhandenen Uferweg Hermannswerder als öffentlich zugängliches Ufer im Zielkonzept verankert. Im gültigen Flächennutzungsplan ist der gleiche Uferweg Beschlusslage.

Bereits heute werden aus hydrologischer und natur- und umweltschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen einen Uferweg in diesem Bereich einschließlich Wasserwerk geäußert.

Aktuell bestehen lediglich Bedenken seitens der EWP bezüglich der Trinkwasserschutzzone. Bei der gegenwärtig stattfindenden Novellierung der Trinkwasserschutzzonen sind Veränderungen angedacht, die in absehbarer Zeit auch vor dem Wasserwerk einen abgezäunten öffentlichen Uferweg ermöglichen werden. Es ist aus gesamtstädtischem Interesse wie auch zur Verbesserung der Lebensqualität für die künftigen Bewohner und Gäste der gesamten Speicherstadt wichtig, dass jetzt die baldige Möglichkeit der Komplettierung des Uferweges nicht durch ein einziges geplantes Gebäude verbaut wird. In der gesamten Interessenabwägung erscheint die punktuelle Überarbeitung des einen Details am Gebäude 1 der Speicherstadt, angemessen zum gesamten Vorhaben, vermittelbar.

 

Abstimmung:

Der o. g. Ergänzungsantrag wird

 

mit 27 Ja-Stimmen angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen.

  

 

Die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, hat beantragt,  in der 1. Zeile des o. g.  Ergänzungsantrages nach dem Wort „ist“ einzuzufügen: „... verbindlich darauf hinzuwirken ...“.

Diese Ergänzung wird von der Fraktion DIE LINKE übernommen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs äußert anschließend Bedenken, „dass es mit diesen beschlossenen Änderungen und Ergänzungen nicht zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages kommen werde“. Er schlägt vor, „die weitere Behandlung dieser Vorlage zurückzustellen und mit den Verhandlungspartnern noch einmal ins Gespräch zu kommen“.

 

Der Stadtverordnete Schubert, Fraktion SPD, stellt danach den Geschäftsordnungsantrag, diese Drucksache in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft zu überweisen. Dazu solle die Verwaltung schriftlich die möglichen Optionen vorlegen.

 

 

Da der Oberbürgermeister während des laufenden Abstimmungsverfahrens zur DS 07/SVV/1033 per Geschäftsordnung die Zurückstellung beantragt hat und Zweifel darüber bestehen, ob dies zulässig ist, wird die Sitzung (von 15:50 Uhr bis 16:10 Uhr) unterbrochen und die Mitglieder des Ältestenrates sowie der Oberbürgermeister verständigen sich über die weitere Verfahrensweise.

Anschließend  gibt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich bekannt,  dass sich  die Fraktionen während der  Pause beraten und danach diese Vorlage erneut aufgerufen wird.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

 

16:15 Uhr bis 17:00 Uhr   P A U S E

 

Sitzungsleitung:

Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Namens der Fraktion SPD schlägt der Stadtverordnete Schubert vor:

 

  1. Abstimmung über § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Zulassung des Antrages auf Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft

 

  1. Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages – Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft in der durch die Stadt-verordnetenversammlung geänderten Fassung mit dem Auftrag an die Verwaltung, im Ausschuss OUL darzustellen, ob die Fortführung des Uferwegs entlang der Leipziger Str. über das Grundstück des Wasserwerkes möglich ist.

 

 

Die von der Stadtverordneten Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, geäußerte Bitte, „die Errichtung eines Schwimmsteges oder den Bau eines Uferweges bzw. einer Umwegung auch außerhalb der Betonplatte zu prüfen“, wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD übernommen.

 

Die in der weiteren Debatte vom Stadtverordneten Schliepe, Fraktion Die Andere, geäußerten Bedenken, dass eine heutige  Entscheidung über die Auslegung des § 13 Abs. 3 auch für beliebig viele Fälle gelten könne, werden vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner nicht geteilt, da im Zweifel die Mehrheit entscheide, wie (in diesem Falle) die Geschäftsordnung auszulegen ist (Geschäftsordnungsautonomie) und es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele.

 

 

Abstimmung gemäß § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung

auf Zulassung des Antrages zur Überweisung der geänderten Drucksache 07/SVV/1033 in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft, da bezüglich der Frage, ob unmittelbar vor bzw. während der Abstimmung noch GO-Anträge gestellt werden können, Zweifel bestehen:

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nachstehend die so geänderte Textfassung aufgeführt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.         Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

1.1              Bei dem geplanten Gebäude 1 im Abschnitt 1 „südlicher Teil“ ist verbindlich darauf hinzuwirken, dass an der Wasserkante des Geländes vor dem geplanten Gebäude 1 oder im innern des Gebäudes ausreichend Platz verbleibt, der die Fortführung des öffentlichen Uferweges in der Zukunft ermöglicht.

 

2.         Die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.

 

Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

a)    Im mittleren und Nordbereich ist die Dichte und Verteilung der Baumassen zu überprüfen, um einen stärkeren Bezug zu Landmarken nördlich und südlich der Havel zu erreichen.

b)      Die Führung beider Radwege und deren Anschluss an die Lange Brücke/Heinrich-Mann-Allee ist so zu optimieren, dass auch ein attraktiver inneliegender Radweg entsteht.

 

 

Abstimmung:

Die  Überweisung der DS 07/SVV/1033 in der geänderten Fassung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft wird

 

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

 

Entsprechend der Bitte der Fraktion Die Andere ist die Nachfrage der Stadtverordneten Keilholz bezüglich der Sicherung des Standortes für das alternative Kulturzentrum „Archiv“ sowie die Antwort der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

Ebenfalls wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen ist auf Antrag der Fraktion Die Andere die nach der Pause geführte Diskussion zur Auslegung des § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

2.      Die Fortführung des Bebauungsplans Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.

 

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Anlagen zur Vorlage