06.02.2008 - 5.8 Baulandumlegung nach §§ 45 ff Baugesetzbuch (B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen und der Ortsbeirat Groß Glienicke haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 21 „Potsdamer Chaussee“ (Groß Glienicke) wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet.     
Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage.

 

2.      Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen