12.02.2008 - 3.2 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.      Ab Abschluss der Auslegung gilt der FNP-Entwurf als neue Grundlage für

-          die Entwicklung von Bebauungsplänen gemäß § 8 Abs. 3, Satz 2 BauGB,

-          die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35                  BauGB.

 

 

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauen) bringt die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass

-          die Darstellung im Flächennutzungsplan der Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung unterliegt,

-          nachrichtliche Übernahmen nicht der Steuerung durch die Stadtverordnetenversammlung unterliegen (Beipläne),

-          Erläuterungspläne die Illustrationen der Begründung zum Flächennutzungsplan sind und z.T. andere politische Entscheidungen abbilden, z.B. Schulentwicklungsplan usw.

Der Ausschuss verständigt sich darüber, dass bereits abgestimmte Ergebnisse nicht wieder behandelt werden. Um eine bessere Übersicht mit einem einheitlichen Beschlussdokument zu erlangen wird die ausgereichte Tabelle mit allen Änderungswünschen durchgegangen und dabei gegebenenfalls die bisherigen Beratungsergebnisse übernommen. 

 

Die Tabelle wird mit den Voten des Ausschusses als Anlage dem Protokoll beigefügt

 

Das ursprünglich vorgesehene "Eignungsgebiet Windkraft" zwischen der Ortslage Paaren und der BAB 10 wird nicht im FNP-Entwurf dargestellt. Ein Fischadler-Nistplatz (Horst auf Edis-Mast nahe an der Gebietsgrenze) macht die Ausweisung unmöglich, da zu Horsten dieser geschützten Vogelart ein Abstand von mindestens einem Kilometer einzuhalten ist und davon fast die gesamte vorgesehene Fläche betroffen ist. 

Da auf dem Potsdamer Stadtgebiet keine weiteren größeren Flächen für den Bau von Windkraftanlagen geeignet sind, wird auf die Ausweisung von Eignungsgebieten Windkraft im FNP-Entwurf verzichtet.

 

Frau Hüneke fragt nach der vereinbarten präzisierten Formulierung des Punktes 2 des Beschlussvorschlags. Diese liegt noch nicht vor

 

Es wird vereinbart, die geänderten Formulierung des Punkt 2 des Beschlussvorschlages in der Sitzung am 26.02.2008 zu behandeln. Die Verwaltung legt hierzu einen Vorschlag mit dem Protokoll vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen