27.02.2008 - 4 Vergabeverfahren Gebäude Espengrund-Gymnasium

Beschluss:
vertagt
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemeinsam zu behandeln, erhebt sich kein Widerspruch.

Herr  Dr. Scharfenberg führt aus, dass der Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung zur Marienschule aus der Dezember-Sitzung auf Grund des Urteils des OLG Düsseldorf nicht mehr umsetzbar sei, da es drei Bewerber für den Standort gebe.  Darüber hinaus sei es für seine Fraktion wichtig, dass eine Entscheidung auch unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung der Stadt getroffen werde. Er meine, Freie Schulen sollten das Angebot staatlicher Schulen ergänzen und nicht mit ihnen konkurrieren. Deshalb habe die Fraktion auch das Rederecht für die drei potenziellen Bewerber beantragt. Er habe zur Kenntnis genommen, dass das problematisch sei, weil damit das Vergabeverfahren angreifbar wäre. Auf Grund des Urteils des OLG Düsseldorf sei nun der Beschlusstext mit folgendem Wortlaut modifiziert worden:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zügig die Voraussetzungen für die Ausschreibung des Gebäudes des Espengrund-Gymnasiums zu schaffen. Bei der Ausschreibung sind die Erfordernisse der Schulentwicklungsplanung in den Mittelpunkt zu stellen.

Zugleich ist zu sichern, dass die weitere Entwicklung des Schulstandortes in verträglichem Maße erfolgt.

 

Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Bildung und Sport sind unmittelbar in das weitere Vorgehen einzubeziehen.

 

Herr Schubert verweist darauf, dass es mit der Grundschule am Griebnitzsee 4 Bewerber gebe und keinem der Träger verboten werden könne, sich am Standort Babelsberg anzusiedeln. Die Staatliche Schule werde mit einer Einschränkung privater Schulen nicht besser. Er meine, der Beschluss der Stadtverordneten-versammlung aus der Dezember-Sitzung gelte nach wie vor und die Verwaltung müsse prüfen, wie damit umzugehen sei; ansonsten müsse der Beschluss aufgehoben werden.

Herr Schröder kritisiert, dass die Fraktion DIE LINKE versuche, den Beschluss zur Marienschule zu unterlaufen und sich deshalb auf die Schulentwicklungsplanung berufe. Derzeit, so meine er, sei gar keine Entwicklungsrichtung der Schulentwicklungsplanung erkennbar und außerdem berücksichtige diese nur die Entwicklung Staatlicher Schulen. Das Paket sei nur aus vergaberechtlichen Gründen wieder „aufzuschnüren“, was im Übrigen auch für den Schulstandort für die Hoffbauer-Stiftung zutreffe; auch hier sei der Beschlusstext zu ändern. Herr Schüler fordert die Fraktion DIE LINKE auf, doch konkret zu sagen, was sie wolle. Sie wolle aus seiner Sicht die Ansiedlung der Marienschule an diesem Standort verhindern. Er halte den Antrag für nicht zustimmungsfähig, denn es gebe bereits einen, der auch nicht hinfällig sei. Darüber hinaus sei er nicht sicher, ob hier wirklich ausgeschrieben werden müsse und ob es sich um einen Bauauftrag handele.

Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass der Antrag in der Dezember-Sitzung nicht ohne Ausschussberatung hätte gefasst werden dürfen und es zu diesem Zeitpunkt bereits drei Bewerber gegeben habe. Damit sei für ihn der Beschluss nicht „unter sauberen Voraussetzungen“ gefasst worden. Wenn man auch in diesem Fall nach dem Urteil des OLG Düsseldorf verfahre, wäre das konsequent. Er spreche sich dafür aus, einen sicheren Weg zu gehen und ein sauberes Verfahren durchzuführen.

Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass eine Ausschreibung auf Grund des Urteils des OLG Düsseldorf zwingend sei, weil mit dem Verkauf Investitionen von 5,15 Millionen Euro erwartet werden. Die jetzt vorliegende modifizierte Textfassung sei mit Vergabeexperten abzustimmen und dann in der Stadtverordnetenversammlung zu diskutieren. Diesem Verfahrensvorschlag stimmt Herr Schubert zu und weist Herrn Dr. Scharfenberg gleichzeitig darauf hin, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE am 06.12.2007 erstellt wurde und es zu diesem Zeitpunkt noch kein Urteil des OLG Düsseldorf gegeben habe.

 

Entsprechend des Vorschlags der Oberbürgermeisters ist die modifizierte Textfassung allen Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.

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