27.02.2008 - 4 Vergabeverfahren Gebäude Espengrund-Gymnasium
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- vertagt
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die
Tagesordnungspunkte 4 und 5 gemeinsam zu behandeln, erhebt sich kein
Widerspruch.
Herr Dr.
Scharfenberg führt aus, dass der Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung zur
Marienschule aus der Dezember-Sitzung auf Grund des Urteils des OLG Düsseldorf
nicht mehr umsetzbar sei, da es drei Bewerber für den Standort gebe. Darüber hinaus sei es für seine
Fraktion wichtig, dass eine Entscheidung auch unter Berücksichtigung der
Schulentwicklungsplanung der Stadt getroffen werde. Er meine, Freie Schulen
sollten das Angebot staatlicher Schulen ergänzen und nicht mit ihnen
konkurrieren. Deshalb habe die Fraktion auch das Rederecht für die drei
potenziellen Bewerber beantragt. Er habe zur Kenntnis genommen, dass das
problematisch sei, weil damit das Vergabeverfahren angreifbar wäre. Auf Grund
des Urteils des OLG Düsseldorf sei nun der Beschlusstext mit folgendem Wortlaut
modifiziert worden:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zügig die
Voraussetzungen für die Ausschreibung des Gebäudes des Espengrund-Gymnasiums zu
schaffen. Bei der Ausschreibung sind die Erfordernisse der
Schulentwicklungsplanung in den Mittelpunkt zu stellen.
Zugleich ist zu sichern, dass die weitere Entwicklung des
Schulstandortes in verträglichem Maße erfolgt.
Der Hauptausschuss und der Ausschuss für Bildung und Sport sind
unmittelbar in das weitere Vorgehen einzubeziehen.
Herr Schubert verweist darauf, dass es mit der Grundschule am Griebnitzsee 4 Bewerber gebe und keinem der Träger verboten werden könne, sich am Standort Babelsberg anzusiedeln. Die Staatliche Schule werde mit einer Einschränkung privater Schulen nicht besser. Er meine, der Beschluss der Stadtverordneten-versammlung aus der Dezember-Sitzung gelte nach wie vor und die Verwaltung müsse prüfen, wie damit umzugehen sei; ansonsten müsse der Beschluss aufgehoben werden.
Herr Schröder kritisiert, dass die Fraktion DIE LINKE
versuche, den Beschluss zur Marienschule zu unterlaufen und sich deshalb auf
die Schulentwicklungsplanung berufe. Derzeit, so meine er, sei gar keine
Entwicklungsrichtung der Schulentwicklungsplanung erkennbar und außerdem
berücksichtige diese nur die Entwicklung Staatlicher Schulen. Das Paket sei nur
aus vergaberechtlichen Gründen wieder „aufzuschnüren“, was im Übrigen auch für
den Schulstandort für die Hoffbauer-Stiftung zutreffe; auch hier sei der
Beschlusstext zu ändern. Herr Schüler fordert die Fraktion DIE LINKE auf, doch
konkret zu sagen, was sie wolle. Sie wolle aus seiner Sicht die Ansiedlung der
Marienschule an diesem Standort verhindern. Er halte den Antrag für nicht
zustimmungsfähig, denn es gebe bereits einen, der auch nicht hinfällig sei.
Darüber hinaus sei er nicht sicher, ob hier wirklich ausgeschrieben werden
müsse und ob es sich um einen Bauauftrag handele.
Herr Dr. Scharfenberg entgegnet, dass der Antrag in der
Dezember-Sitzung nicht ohne Ausschussberatung hätte gefasst werden dürfen und
es zu diesem Zeitpunkt bereits drei Bewerber gegeben habe. Damit sei für ihn
der Beschluss nicht „unter sauberen Voraussetzungen“ gefasst worden. Wenn man
auch in diesem Fall nach dem Urteil des OLG Düsseldorf verfahre, wäre das
konsequent. Er spreche sich dafür aus, einen sicheren Weg zu gehen und ein
sauberes Verfahren durchzuführen.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass eine
Ausschreibung auf Grund des Urteils des OLG Düsseldorf zwingend sei, weil mit
dem Verkauf Investitionen von 5,15 Millionen Euro erwartet werden. Die jetzt
vorliegende modifizierte Textfassung sei mit Vergabeexperten abzustimmen und
dann in der Stadtverordnetenversammlung zu diskutieren. Diesem
Verfahrensvorschlag stimmt Herr Schubert zu und weist Herrn Dr. Scharfenberg
gleichzeitig darauf hin, dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE am 06.12.2007
erstellt wurde und es zu diesem Zeitpunkt noch kein Urteil des OLG Düsseldorf
gegeben habe.
Entsprechend
des Vorschlags der Oberbürgermeisters ist die modifizierte Textfassung allen
Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.