21.02.2008 - 3.1 Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 21.02.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau Dr. Lotz betont, dass die Fraktion den Antrag aufrecht hält
und begründet dies.
Herr Goetzmann erklärt, dass der Antrag in der vorliegenden
Formulierung nicht umsetzbar ist. Er informiert, dass der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen einen Änderungsantrag formuliert hat.
Herr Mühlberg weist darauf hin, dass Ähnliches auf Bundesebene
vorbereitet wird. Er spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.
Herr Kapuste wird den Antrag ablehnen.
Herr Lehmann weist darauf hin, dass auch die geänderte Fassung
des Antrages im Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen abgelehnt wurde.
Herr Walter weist darauf hin, dass es bereits einen Beschluss
gibt, dies für einzelne Bebauungspläne zu prüfen.
Herr Goetzmann bestätigt dies und informiert, dass das Projekt
begonnen hat. Er sagt zu darüber zu informieren, sobald Ergebnisse erkennbar
sind.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister
wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 einen
Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem Vorbild
Barcelonas vorzulegen.
Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.