21.02.2008 - 3.1 Einführung einer solaren Baupflicht für Neubauten

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Dr. Lotz betont, dass die Fraktion den Antrag aufrecht hält und begründet dies.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass der Antrag in der vorliegenden Formulierung nicht umsetzbar ist. Er informiert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einen Änderungsantrag formuliert hat.

 

Herr Mühlberg weist darauf hin, dass Ähnliches auf Bundesebene vorbereitet wird. Er spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.

 

Herr Kapuste wird den Antrag ablehnen.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass auch die geänderte Fassung des Antrages  im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen abgelehnt wurde.

 

Herr Walter weist darauf hin, dass es bereits einen Beschluss gibt, dies für einzelne Bebauungspläne zu prüfen.

 

Herr Goetzmann bestätigt dies und informiert, dass das Projekt begonnen hat. Er sagt zu darüber zu informieren, sobald Ergebnisse erkennbar sind.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im März 2008 einen Satzungsentwurf zur Einführung einer solaren Baupflicht nach dem Vorbild Barcelonas vorzulegen.

Mit dieser Satzung sollen private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden, auf den Dächern von Neubauten im Stadtgebiet in einem Mindestumfang entweder Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen zu errichten. Entsprechende Vorgaben werden zukünftig auch in die Entwürfe der Bebauungspläne aufgenommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       3

Der Antrag wird abgelehnt.