05.03.2008 - 5.2 Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsda...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie für Stadtplanung und Bauen und die Ortsbeiräte haben der Vorlage mit zahlreichen Änderungen zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ zur Stadtverordnetenversammlung  am 06.02.08 ausgereicht wurden.

 

Nach erneuter Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am 12.02.08 wurden den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ eine Übersicht der einzelnen Änderungsanträge der Fraktionen und der Ortsbeiräte sowie die Beschlussempfehlungen des o. g. Ausschusses  zur Sitzung am 05.03.08 ausgereicht.

 

Im Weiteren hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen den Beschlusstext wie folgt präzisiert: 

 

Punkt 1.  bleibt

Punkt 2. lautet geändert:

Ab Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne.

Punkt 3. neu:

Für die Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen das Bauvorhaben sprechen.

 

 

 

Der Stadtverordnete Jäkel, Fraktion DIE LINKE, bittet um folgende redaktionelle Richtigstellung zur Anlage 1 der Stellungnahmen der Ausschüsse sowie um Aufnahme der Begründung in die Niederschrift wie folgt:

 

Unter der laufenden Nr. 3 in der Tabelle ist folgende redaktionelle Korrektur vorzunehmen:

 

Antragsquelle:

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE vom 14.11.2007

Antrag: Begründung, Seite 120: Absatz ISES, ist vollständig zu ändern (s. Anlage: Antragstext lt. Protokoll SB-Ausschuss vom 27.11.2007)

„Zeile 12“ ist zu streichen (unzutreffend), weil der Absatz von bisher 12 Zeilen  Länge neu gefasst wurde.

„ggf. informell neu fassen als frühere Überlegung, die aktuell nicht weiter verfolgt wird“ ist zu streichen, weil der Text ersetzt wurde durch die Fassung, die im Protokoll des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen  vom 27.11.2007 niedergeschrieben ist.

 

Begründung:

In der Tabelle Anlage 1 wurde versehentlich eine Formulierung eingestellt, die sich noch auf die Ursprungsfassung des Änderungsantrages bezogen hatte. Mit der überarbeiteten Fassung des Änderungsantrages vom 14.11.2007 erfolgte eine Präzisierung des Textes. In dieser präzisierten Fassung war der Antrag Gegenstand der Beratung im OUL-Ausschuss und im SB-Ausschuss. Diese präzisierte Fassung wurde von beiden Fachausschüssen mehrheitlich angenommen. Dies ist aus dem Protokoll der 39. Sitzung des OUL-Ausschusses vom 20.12.2007 erkennbar und aus den Protokollen des SB-Ausschusses. Für den SB-.Ausschuss ist der Text vollständig im Protokoll der 76. Sitzung vom 27.11.2007 protokolliert. In den späteren Sitzungen wurde nur darauf Bezug genommen.

Weil der Kurztext in der Tabelle nicht ganz aktuell war, habe ich dieses bereits bei der Protokollkontrolle vom 22.11.2008 richtiggestellt, was vom Ausschuss bestätigt worden ist. Dies ist nachlesbar im Protokoll der 79. Sitzung des SB-Ausschusses auf den Seiten 3/9 und 4/9. Daher ist folgerichtig der Text in der Tabelle zu berichtigen, damit sichergestellt ist, dass der aktuelle Text in die öffentliche Auslegung des FNP-Entwurfes Eingang findet.

 

 

Entsprechend der Verständigung im  Ältestenrat sind alle durch den SB-Ausschuss zur Annahme empfohlenen Änderungen und Ergänzungen sowie alle zur Ablehnung empfohlenen im Block abzustimmen.

Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die in der Anlage 1 vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen  zur Annahme empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Abstimmung:

Die Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen, die in der Anlage 1 enthaltenen Änderungen und Ergänzungen abzulehnen, wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 2 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Änderung des Punktes 2 des Beschlusstextes wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die von Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 3  wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Als Protokollnotiz ist festzuhalten:

Die in der Anlage 1 der „Stellungnahmen der Ausschüsse“ aufgeführten Änderungsanträge, zu denen der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen kein Votum abgegeben hat und zu denen die Verwaltung im o. g. Ausschuss ein  Verfahren erklärt hat, wie damit umgegangen werden soll, werden zur Kenntnis genommen.  

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Flächennutzungsplan /FNP) der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Der gemäß § 7 Abs. 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetz aufzustellende Landschaftsplan der Landeshauptstadt Potsdam wird als Abwägungsmaterial für den FNP öffentlich ausgelegt.

 

2.  Ab Auslegungsbeschluss ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes Grundlage für neu aufzustellende Bebauungspläne.

 

3.  Für die Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gilt der Entwurf des Flächennutzungsplanes dann als Grundlage, wenn während der Auslegung keine Anregungen zu Änderungen in dem das Bauvorhaben betreffenden räumlichen Zusammenhang eingegangen sind, die gegen das Bauvorhaben sprechen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen