05.03.2008 - 5.3 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zur Entwicklu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft hat der in der StVV vom 06.02.08 einer geänderten Fassung sowie folgenden Veränderungen der Rahmenvereinbarung, (siehe Schreiben vom 13.02.2008 an die Fraktionen) zugestimmt:

 

§ 3: 

Der Baukörper mit der Gebäudenummer 1 wird aus der Aufzählung im 2. Absatz herausgenommen.

Zwischen dem zweiten und bisher dritten Absatz wird ein neuer Absatz ergänzt:

Für den im Masterplan mit der Gebäudenummer 1 bezeichneten Baukörper soll unter Ausschöpfung aller Spielräume der planungsrechtlichen Bedingungen kurzfristig eine Genehmigung ermöglicht werden, noch vor dem maßgeblichen Fortgang des Bebauungsplanverfahrens. Dabei wird entsprechend Anlage 4 A1 vorbehaltlich einer Anpassung der Wasserschutzzonen sichergestellt, dass eine Fortführung des Uferweges auf den jetzigen Flächen des Wasserwerkes möglich ist, wenn

  • die EWP als Betreiberin des Wasserwerks und Eigentümerin der Flurstücke 14 und 21 der Flur 15 der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferweges über diese Flurstücke bis zum 31.05.2008 verbindlich zugestimmt hat,
  • die Stadt bis zum 31.05.2008 den Eigentümerinnen zu 2. und 3 verbindlich erklärt den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks herzustellen und für die öffentliche Nutzung freizugeben.

 

Wenn eine der genannten Erklärungen bis zum 31.05.2008 nicht vorliegt, gilt Anlage 4 A als Orientierung für die vereinbarungskonforme Realisierung des Baukörpers.

 

§ 10

Vor dem letzten Absatz wird folgender Absatz eingefügt:

Die Stadt hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio EURO an die Eigentümerin zu 2. für den Fall zu zahlen, dass sie ihrer Verpflichtung gem. § 3 Abs. 3, den Uferweg bis 31.12.2015 zu errichten und zur öffentlichen Nutzung freizugeben, nicht nachkommt, wenn nicht das Gebäude mit der Gebäudenummer 1 gemäß der Entwurfsskizze Anlage 4 A gebaut werden durfte.

 

Weiterhin ist folgender Satz zu ergänzen:

Eine moderate Karenzzeit  nach dem 31.05.2008 wird seitens des Eigentümers in Kauf genommen.      

 

 

Nach 9 Diskussionsrednern stellt die Stadtverordnete Hüneke den Geschäftsordnungsantrag: ‚Schluss der Debatte’.

Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, wird dieser Geschäftsordnungsantrag mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft empfohlene Veränderung des § 3 wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft empfohlene Veränderung des § 10  wird

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft empfohlene Ergänzung um einen Satz (Inkaufnahme einer moderaten Karenzzeit) wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Nachdem sich der Oberbürgermeister Herr Jakobs und die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz dazu  geäußert haben, wird der vom Stadtverordneten Jäkel, Fraktion DIE LINKE, nachfolgend aufgeführte  Ergänzungsantrag mit dem Wortlaut:

Die Stadt Potsdam erklärt mit Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Speicherstadt vorbehaltlich einer Anpassung der Wasserschutzzonen den Eigentümern zu 2. und 3. verbindlich, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks herzustellen und für die öffentliche Nutzung freizugeben.

zurückgezogen. 

 

Die Darlegungen von Herrn Jakobs und Frau Dr. v. Kuick-Frenz sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.Die Städtebauliche Rahmenvereinbarung Speicherstadt wird gebilligt (s. Anlage 1).

 

1.1              Bei dem geplanten Gebäude 1 im Abschnitt 1 „südlicher Teil“ ist verbindlich darauf hinzuwirken, dass an der Wasserkante des Geländes vor dem geplanten Gebäude 1 oder im innern des Gebäudes ausreichend Platz verbleibt, der die Fortführung des öffentlichen Uferweges in der Zukunft ermöglicht.

 

2. Die Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 36-1 „Speicherstadt/Leipziger Straße“ ist auf der Basis der in der Rahmenvereinbarung formulierten Entwicklungsprinzipien zur Speicherstadt zu betreiben.

 

Dabei sind folgende Maßgaben zu beachten:

a) Im mittleren und Nordbereich ist die Dichte und Verteilung der Baumassen zu überprüfen, um einen stärkeren Bezug zu Landmarken nördlich und südlich der Havel zu erreichen.

b) Die Führung beider Radwege und deren Anschluss an die Lange Brücke/Heinrich-Mann-Allee ist so zu optimieren, dass auch ein attraktiver inneliegender Radweg entsteht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen