20.02.2008 - 10 Preisgünstiger Transport von Kita-, Hort- und S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 20.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Verwaltungsmanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Kühn
geht auf den Inhalt der Mitteilungsvorlage und den Zusammenhang der Vorschläge
der Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerhaushalt 2008 ein.
Er regt
an darüber nachzudenken, inwieweit eine Erhöhung der Altergrenze (14 Jahre/15
Jahre) in Form einer schrittweisen
Anhebung möglich ist.
Herr
Exner bittet um entsprechende Deckungsvorschläge.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Beschluss zu o. Drucksache hat
folgenden Inhalt:
1. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP)
spezielle Angebote - „sogenannter
Sonderfahrten“ für Kita-, Schul- und Hortgruppen zu entwickeln.
2. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, ob die kostenlose Beförderung von Kindern (Kita und Hort)
und Schülern der Grundschulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet
der Landeshauptstadt Potsdam möglich ist.
Über erste Prüfungsergebnisse wird in
dieser Mitteilungsvorlage informiert.
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) spezielle Angebote – „sogenannte Sonderfahrten“ für Kita-, Hort- und Schulgruppen zu entwickeln.
Der
Begründung zum Beschlussantrag ist zu entnehmen, dass es insbesondere um eine
kostengünstige Beförderung von Kindern sowie von Schülerinnen und Schülern zum
Zwecke des Besuchs kultureller Veranstaltungen in der Stadt geht.
Grundsätzlich
sehen die Finanzierungsmodelle für den ÖPNV in Brandenburg bisher vor, dass sich
neben den Fahrgästen, die Kommunen und auch das Land Brandenburg an der
Finanzierung des ÖPNV im Land beteiligen. Dies ist im ÖPNV-Gesetz des Landes
verankert. Alle Denkansätze dies grundlegend zu verändern, sind bisher nicht
umgesetzt worden, da keine ausreichende Quelle für die Gegenfinanzierung einer
Entlastung einer der finanzierenden Partner gefunden werden konnte. Daher ist
es in aller Regel auch vorzuziehen, für Kita- oder Schülergruppen den
vorhandenen Linienverkehr zu nutzen. Für Kita-Gruppen ist dies kostenlos
(Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr fahren in Begleitung eines
Erwachsenen kostenlos; dabei kommt es nicht auf die Anzahl der mitfahrenden
Kinder an; s.u. zu Ziff. 2).
Mit
der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH wurde der Auftrag zur Entwicklung
spezieller Angebote von „Sonderfahrten“,
also Fahrten außerhalb des bestehenden Linienverkehrs, erörtert.
Sofern
eine Absicherung nicht im Rahmen des angebotenen Linienverkehrs möglich
erscheint, können Sonderfahrten dementsprechend bei der ViP beauftragt werden.
.
Hierzu
wäre erforderlich, diese jeweils mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten
Leistungstermin mit der Angabe der relevanten Einzelheiten wie Teilnehmerzahl,
Einstiegshaltestelle, Ziel, Fahrzeiten etc. anzumelden. Auf dieser Grundlage
unterbreitet die ViP ein entsprechendes Angebot. Die Preise werden nach der
Einsatzzeit der Fahrzeuge kalkuliert. Im Einzelfall kann die Gegenfinanzierung
dieser Sonderfahrten durch Sponsoring einzelner Unternehmen oder auch durch die
Landeshauptstadt erfolgen.
Da es häufig um den Besuch kultureller Veranstaltungen geht,
sei hier noch auf Folgendes hingewiesen:
Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen
Immer häufiger wird es durch Kombitickets auf günstige Weise
möglich, Besuche von Kulturveranstaltungen durch Kita-, Schul- und Hortgruppen
im Rahmen des ÖPNV-Linienverkehrs abzuwickeln.
Die ViP sieht ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial in
Verbesserungsmöglichkeiten beim Vertrieb von Kombitickets. Diese sehen vor,
dass mit dem Kauf der Eintrittskarte zur Veranstaltung die An- und Abfahrt zum
Veranstaltungsort mit dem ÖPNV bereits bezahlt ist. Der dabei zu entrichtende
ÖPNV-Anteil liegt auf Grund einer separaten Kalkulation unter dem Preis nach
VBB-Tarif.
Solche Verträge bestehen heute mit der Musikfestspiele
Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH sowie mit der Hans-Otto-Theater GmbH.
Mit weiteren Partnern führt die ViP bereits Gespräche mit dem Ziel, das Angebot
in diesem Bereich auszuweiten.
So hatte zum Beispiel das Hans-Otto-Theater in der
Vorweihnachtszeit viele Kindergruppen als Besucher, die mit ihrer
Eintrittskarte (= Fahrausweis) mittels ÖPNV die Veranstaltungen besuchten. Der
im Ticket enthaltene Fahrpreisanteil von 0,93 EUR für die Hin- und Rückfahrt
liegt deutlich unter dem nach VBB-Tarif fälligen Fahrpreis von 1,30 EUR je
Fahrt (Einzelfahrt ermäßigt,
Potsdam AB).
Für geplante zeitlich begrenzte kulturelle Höhepunkte in der
Stadt ist ViP bemüht Kombiticketverträge abzuschließen. Zurzeit wird dies vorbereitet
für das „Familienkulturfestival“ am 04. und 05. Juli 2008 im Lindenpark.
Damit verbunden ist neben der möglichen kostengünstigen
Nutzung des ÖPNV für den Besucher für die ViP gleichzeitig die Abschätzung der
erforderlichen Kapazitäten für die An- und Abbeförderung mit dem Ziel einer
bedarfsgerechten ÖPNV-Bereitstellung möglich.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die kostenlose Beförderung von Kindern (Kita und Hort) und Schülern der Grundschulen mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam möglich ist.
Die im
Stadtgebiet der Landeshauptstadt tätigen ÖPNV- Verkehrsunternehmen befinden
sich im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg.
Der
VBB-Tarif enthält bereits heute einige spezielle Angebote für Kinder/Schüler
bereit.
Diese sind
für Potsdam:
- Kinder bis zum vollendeten 6.
Lebensjahr
fahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenlos. Hierbei gibt es keine
Begrenzung der Anzahl der mitfahrenden Kinder pro erwachsenem
Fahrausweisinhaber.
- Die
Angebote für Schüler im Bartarif als auch im Zeitkartentarif sind
ca. 25% günstiger als der Regeltarif für Erwachsene.
Die Altersgrenze für die Ermäßigung
im Bartarif wird zum Tarifwechsel am 01. April 2008 von 13 auf 14 Jahre erhöht.
- Kleingruppenkarte (bis zu 5 Personen) 9,80
pro Fahrausweis
- Schülergruppenkarten (ab 10 Personen) 1,60
pro Person
Kleingruppen- und
Schülergruppenkarten gelten als Tagesticket.
Eine kostenlose Beförderung aller Grundschüler in Potsdam
würde bedeuten, den Einnahmeausfall im Rahmen des VBB-Tarifs durch die LHP in
den Tarifpool Potsdam AB einzahlen zu müssen. An diesem sind alle in Potsdam
tätigen ÖPNV-Unternehmen beteiligt (ViP, HVG, S-Bahn, DB REGIO AG, weitere
Busunternehmen).
Gegenwärtig
besuchen 6.020 Schülerinnen und Schüler die Klassenstufe 1 bis 6 in
unterschiedlichen Schulformen. Davon lernen 4.905 Schülerinnen und Schüler in
Grundschulen.
Eine ermäßigte Monatskarte kostet zurzeit 25,50 Euro, im Abo
kostet diese jährlich 255 Euro (fahre 12 Monate, bezahle 10 Monate). Damit
kostet letztere, jeden Tag im Jahr nutzbare Karte knapp 0,70 Euro am Tag.
Im Jahr 2007 hat die ViP im Segment der unter 14-jährigen
Einnahmen in Höhe von
ca. 450.000 EUR generiert. In diesen Einnahmen sind ermäßigte
Einzelfahrausweise für Potsdam AB (Kurzstrecke, Einzelfahrausweis, Tageskarten,
Kleingruppenkarten, Schülergruppenkarten) sowie Zeitkarten (Monatskarten, ABO)
enthalten.
Würde Freifahrt für alle unter 14-jährigen, ab 1.4.2008 für
alle unter 15-jährigen, gewährt, ist festzustellen, dass diese 450.000 EUR nur
einen Teilbetrag des im Rahmen des VBB auszugleichenden Einnahmeausfalles
ausmachen würden.
Bei dieser Betrachtung ist zusätzlich zu berücksichtigen,
dass die übrigen in der LHP tätigen ÖPNV-Unternehmen, insbesondere die HVG,
Einnahmen in ähnlicher Höhe erzielen.
In Summe ist von einem geschätzten Zusatzaufwand von
deutlich über einer Million Euro pro Jahr auszugehen.
Im Rahmen der VBB-Tarifstrukturreform wurde bereits
mehrfach darüber diskutiert, gerade für das Segment der Schüler und
Jugendlichen besondere Angebote zu entwickeln. Diese Überlegungen haben dabei
aber immer den Hintergrund, die Verbundweite von Fahrausweisen zu
berücksichtigen. Dabei wurde sowohl aus verkehrspolitischer wie auch aus
wirtschaftlicher Sicht nicht in Betracht gezogen, eine kostenfreie Beförderung
für Kinder und Jugendliche zu realisieren.
Zusätzlich wird im Hinblick auf die Beschlussfassung des
Ortsbeirates Groß Glienicke (DS 07/OBR/0059) und auf die Drucksache
07/SVV/0814, die empfiehlt, eine Änderung der Satzung über die Erstattung von
Schülerfahrkosten vom 12. Juli 2006 abzulehnen, auf Folgendes hingewiesen:
In der Satzung
über die Erstattung von Schülerfahrtkosten wird geregelt, dass nur Bedürftige
das Ticket kostenlos erhalten.
Würde der Kreis der Anspruchsberechtigten lt. Schülerbeförderungssatzung auf alle Grundschüler ausgedehnt, müsste die Landeshauptstadt Potsdam rd. 1,5 Mio. Euro (6.020 Schüler x 255 Euro Jahreskarte/Abo) Zuschuss an die Verkehrsunternehmen zahlen. Nach dem Antrag bleibt unberücksichtigt, dass gerade Grundschulkinder mehrheitlich in Schulnähe wohnen und jedenfalls für den Schulbesuch nicht auf eine Fahrkarte angewiesen sind. Auch sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.
Deshalb wird auch hier wie schon in der DS 07/SVV/0814 empfohlen, das
Begehren abzulehnen. Das zuständige Ministerium hat die Angemessenheit der
Regelung der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt und das
Verwaltungsgericht Potsdam hat bereits ähnlich lautende Regelungen als
rechtmäßig erkannt.