12.02.2008 - 3.1 Bekräftigung des Aufstellungsbeschlusses zum Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.02.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Bauen)
bringt die Beschlussvorlage ein und weist darauf hin, dass hier - ähnlich wie
beim Bebauungsplanverfahren "Griebnitzsee" - eine Bekräftigung des
bereits vor längerer Zeit formulierten Aufstellungsbeschlusses vorgeschlagen
wird. Er erläutert, dass der räumliche Geltungsbereich auf das Areal an der
Schopenhauerstraße begrenzt werden kann, da für die übrigen Flächen ab etwa der
westlichen Grenze des Areals Werner-Alfred-Bad bis zur Mauerstraße kein
Planerfordernis mehr besteht. Anhand verschiedener Planunterlagen verdeutlicht
er die außerordentliche Gewichtung der Denkmalbelange (Sichtbezüge aus der
Hauptallee des Parks Sanssouci bis zum Babelsberg - Fernwirkung, Sichtbezüge
vom Dreikönigstor - Nahwirkung) für die Bauleitplanung im unmittelbar gegenüber
dem Park Sanssouci gelegenen Bereich. Ansichtszeichnungen aus einem aktuellen
Antrag auf Vorbescheid für das mit einer Verkaufseinrichtung genutzte Areal
belegen die Empfindlichkeit, mit der die Frage einer geeigneten Nutzung dieser
Fläche angegangen werden muss. Mit der Beschlussvorlage solle daher für diesen
Bereich keine Bebauung erfolgen.
Herr
Goetzmann verdeutlicht darüber hinaus, dass die bisherige Planung und
politische Beratung sich im Bereich Hegelallee/Schopenhauerstraße für die
Rekonstruktion des Wohnhauses von Persius ohne jegliche ergänzende Bebauung
eingesetzt hat. Anhand verschiedener Skizzen erläutert er aktuelle
eigentümerseitige Überlegungen zu einer baulichen Erweiterung dieser Kubatur.
Er macht darauf aufmerksam, dass ohne eine solche Erweiterung möglicherweise
eine wirtschaftliche Nutzung des Areals schwierig werden könnte. Falls eine
Überprüfung möglicher Erweiterungspotenziale für die Kubatur des Wohnhauses
Persius gewünscht sei, sei eine Änderung der vorgeschlagenen Formulierung im
Aufstellungsbeschluss erforderlich.
Wegen der
Bedeutung dieses Areals wird seitens verschiedener Ausschussmitglieder die
Beschlussvorlage in der vorliegenden Fassung begrüßt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Bebauungsplan
Nr. 20 „Am Obelisk“ vom 04.12.1991 (DS Nr. 482 vom 04.12.1991) wird
bekräftigt. Er wird zugleich unter
Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches und unter Konkretisierung der
Planungsziele gemäß § 2 Abs. 1 BauGB neu beschlossen (s. Anlage 2).
2.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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