05.03.2008 - 7.3 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Einbringung ohne Debatte und die Überweisung in alle Fachausschüsse sowie in die Ortsbeiräte.

 

Die DS 08/SVV/0160, 08/SV/0161 und 08/SVV/0162 werden vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.  Danach dankt Herr Exner den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Mitwirkung am Doppik-Projekt.

Namens der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung schließt sich die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller diesem Dank an.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 08/SVV/0160, 08/SV/0161 und 08/SVV/0162 in alle Fachausschüsse sowie in alle Ortsbeiräte wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

In einem Geschäftsordnungsantrag macht der Stadtverordnete Kaminski, Fraktion DIE LINKE, auf die „eingeschränkte Lesbarkeit des Haushaltes“ aufmerksam und bittet darum, Möglichkeiten zu schaffen, einen „Zugriff auf die entsprechenden Werte in den Kontengruppen“ zu erhalten.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner bietet an, dass seitens der Fachausschüsse gezielt an die Verwaltung die Bitte nach detaillierten Informationen herangetragen werden solle.  Zur Verfahrensweise im Ausschuss für Finanzen werde man sich gesondert verständigen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die mit dem Haushaltsplan 2008 zugleich für das Haushaltsjahr 2009 zu beschließenden Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam 2009. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2009 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

  1. Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertragsmöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

  1. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage