05.03.2008 - 8.9 Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäft...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 08/SVV/0113 wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Kosten für das Mittagessen behinderter Beschäftigter in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ist nicht aus dem Sachkostenpaket für die Eingliederungshilfe (§ 136 Abs.1 u. 2 SGB IX i.V.m. §§ 42 Abs.2 u.54 Abs.1 SGB XII) herauszulösen, da die Tätigkeit in einer WfbM nicht allein die Fertigkeit im Arbeitsleben, sondern auch die soziale Kompetenz, Alltagsfertigkeiten und Gemeinschaftssinn fördern soll.