12.03.2008 - 3 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Po...

Beschluss:
vertagt
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Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemeinsam zu behandeln erhebt sich kein Widerspruch.

Anschließend verweist Herr Exner auf die Voten des Rechnungsprüfungsaus-schusses zu den o.g. Anträgen und schlägt vor, diese durch die folgenden Textfassungen zu ersetzen:

Zur DS 08/SVV/0061 gibt es die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschus-ses, den Beschlusstext zu ergänzen. Die von Herrn Exner vorgeschlagene Formulierung hat folgenden Wortlaut:

 

Für die unmittelbaren und mittelbaren Eigengesellschaften der Landeshaupt-stadt gilt ergänzend Folgendes:

 

Bei Unternehmen in privater Rechtsform ist durch Gesellschaftervertrag bzw. –satzung sicherzustellen, dass das Rechnungsprüfungsamt die in § 53 Abs. 1 und § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz normierten Prüfrechte wahrnehmen kann. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung ist § 96 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf zu berücksichtigen.

 

 

Für die DS 06/SVV/0894 schlägt Herr Exner folgenden Änderungstext bzw. folgende  Neufassung vor:

 

In der Anlage „Zielbild / Zielsystem …“ zum Kodex soll die besondere Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses zum Ausdruck kommen, und zwar mit folgender Einleitung:

 

Während private Unternehmen ausschließlich marktorientiert auftreten, agieren öffentliche Unternehmen stärker im Spannungsfeld zwischen Markt, Politik und Öffentlichkeit.

Anstelle der Profitabilität wird von ihnen in erster Linie ein öffentlicher Auftrag erfüllt. Dabei liegt es im Gemeinwohlinteresse, dass die öffentlichen Unternehmen ihrem eigentlichen Zweck folgen. Andererseits sind die Eigentümer öffentlicher Unternehmen an effektiven Strukturen und an einer Rendite im Umgang mit knappen Ressourcen interessiert, sie sind nicht nur Gesellschafter sondern auch Auftraggeber.

Die öffentlichen Unternehmen werden von der Geschäftsführung/ dem Vorstand/ der Werkleitung geleitet und - je nach Rechtsform - durch einen politisch  bzw. administrativ besetzten Verwaltungs- oder Aufsichtsrat bzw. Werksausschuss kontrolliert.

In den Gesellschafterversammlungen vertritt der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin die Gemeinde, er/sie kann aber Beschäftigte mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.

Zudem obliegen bestimmte strategische Entscheidungen, wie z.B. Gründungen von städtischen Unternehmen und Anteilsan- und -verkäufe, der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.

Auf Grund der größeren Anzahl an Akteuren bei öffentlichen Unternehmen besteht eine größere Gefahr der Intransparenz. Die Steuerung gestaltet sich daher häufig schwieriger als in der Privatwirtschaft. Entsprechend bedarf es hier besonders klarer, transparenter und effizienter Steuerungs- und Kontrollmechanismen.

Da die Beteiligungsunternehmen i. d. R. auf Grund ihres Unternehmenszwecks von herausgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl sind und somit eine besondere Verantwortung tragen, leitet sich zugleich die Verpflichtung für die LHP ab, die politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeit dieser Unternehmen planmäßig und nachhaltig zu gewährleisten. Zu deren Umsetzung ist ein System, welches wechselseitige Informations- und Konsultationsbeziehungen von Beginn der Planung, der  Durchführung bis hin zur Ergebnisdarstellung, aufzubauen. Hierbei soll gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse erreicht werden, was auch eine Nachvollziehbarkeit von bestimmten Entscheidungen in der Öffentlichkeit gewährleisten kann.

 

Beide Textvorschläge werden an die Mitglieder des Hauptausschusses schriftlich ausgereicht.

Herr Schliepe verweist darauf, dass die Fraktion Die Andere im Zuge der Diskussion des ersten Entwurfs des Public Governance Kodex der Landeshaupt-stadt Potsdam mit der DS 06/SVV/0499 beantragt hatte, dass Vertreter und Vertreterinnen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadt, die in Aufsichtsgremien von städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung mitwirken, einmal jährlich über ihre Tätigkeit in einem nicht öffentlichen Teil einer Stadtverordnetenversammlung Rechenschaft ablegen. Dieser Antrag sei unter der Maßgabe, ihn bei der weiteren Modifizierung des Public Governance Kodex zu berücksichtigen, nicht abgestimmt worden. Er sehe dies in der jetzt vorliegenden Fassung nicht umgesetzt und bittet, den Antrag in die weitere Diskussion mit einzubeziehen.

Herr Dr. Scharfenberg betont in seinen Ausführungen, dass diese Art Kodex nicht vorgeschrieben, sondern ein „Gutwill“ der Beteiligten sei. Nun stehe die Frage, was man daraus machen und wie weit man gehen wolle. Er meine, einzelne Regelungen, wie z.B. die zum Mindestlohn, seien sehr „schwammig“ formuliert. Trotzdem völlig klar sei, dass die Unternehmen wirtschaftlich geführt werden müssen, seien die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Deshalb sei er „sehr vorsichtig“ mit den vorgeschlagenen Änderungen von Herrn Exner und empfiehlt, diese in den Fraktionen zu besprechen. Im Weiteren sei die jetzige Formulierung zur Veröffentlichung der Gehälter der Geschäftsführer unbefriedigend und da die  Fraktion DIE LINKE hierzu klare Forderungen hatte, werde ein Ergänzungsantrag zur DS 08/SVV/0061 vorgeschlagen:

 

Unter Abschnitt I, Ziffer 3.4.3 (Geschäftsführung – Zusammensetzung und Vergütung) wird als letzter Absatz angefügt:

Höhe der Vergütung und Umfang der Nebentätigkeit und deren Vergütung sind im jährlichen Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam bekannt zu machen.

Dies sei z. B. in Berlin völlig normal und somit auch in Potsdam möglich und umzusetzen.

 

Herr Schüler verweist darauf, dass in der Diskussion im Rechnungsprüfungs-ausschuss darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Möglichkeiten bezüglich weiterer Änderungen „ausgereizt“ seien und so müsse sich der Hauptausschuss entscheiden, ob er die jetzt vorliegenden und mit den Gesellschaften abgestimmten Inhalte beschließen und weitere Forderungen im Zuge einer möglichen Fortschreibung offen halten wolle oder ob es gewollt sei,  heute nicht zu beschließen und die gestellten höheren Forderungen neu zu verhandeln. Bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE meine er, dass die Forderungen verschiedene Adressaten hätten und somit nicht in den Public Governance Kodex gehörten, denn hier sei der Adressat die Landeshauptstadt. Herr Heinzel meint, dass die Stadt in einer gewissen „Zwitterstellung“ sei und damit nicht alle Forderungen „griffig“ formuliert werden könnten. Herr Mühlberg betont, dass der zu erreichende Konsens mit den Gesellschaften nicht überschätzt werden solle und somit sei es verständlich, dass einige Abschnitte „weichgespült“ worden seien. Er meine, man solle viele Details für die Fortschreibung „aufheben“ und diese nicht nur aufschreiben, sondern leben. Einiges könne durch eine Qualifizierung des Beteiligungsberichtes abgedeckt werden, so u.a. auch die Rechenschaft der in den Aufsichtsräten tätigen Stadtverordneten. Bei der Behandlung des Beteiligungsberichts im Hauptausschuss könnte man die Aufsichtsratsmitglieder einladen, um ihnen diesbezügliche Fragen zu stellen.

 

Der Oberbürgermeister schlägt abschließend vor, alle Änderungs- und Ergänzungsanträge in den Fraktionen zu besprechen, einen größtmöglichen Konsens herzustellen und in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut zu diskutieren. Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.

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Anlagen zur Vorlage