12.03.2008 - 3 Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Po...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 12.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- vertagt
Gegen den Vorschlag des Oberbürgermeisters, die
Tagesordnungspunkte 2 und 3 gemeinsam zu behandeln erhebt sich kein
Widerspruch.
Anschließend verweist Herr Exner auf die Voten des
Rechnungsprüfungsaus-schusses zu den o.g. Anträgen und schlägt vor, diese durch
die folgenden Textfassungen zu ersetzen:
Zur DS 08/SVV/0061 gibt es die Empfehlung des
Rechnungsprüfungsausschus-ses, den Beschlusstext zu ergänzen. Die von Herrn
Exner vorgeschlagene Formulierung hat folgenden Wortlaut:
Für die unmittelbaren
und mittelbaren Eigengesellschaften der Landeshaupt-stadt gilt ergänzend
Folgendes:
Bei Unternehmen in privater Rechtsform ist durch
Gesellschaftervertrag bzw. –satzung sicherzustellen, dass das
Rechnungsprüfungsamt die in § 53 Abs. 1 und § 54 Haushaltsgrundsätzegesetz
normierten Prüfrechte wahrnehmen kann. Mit Inkrafttreten der neuen
Kommunalverfassung ist § 96 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf zu berücksichtigen.
Für die DS 06/SVV/0894 schlägt Herr Exner folgenden
Änderungstext bzw. folgende
Neufassung vor:
In der Anlage „Zielbild / Zielsystem …“ zum Kodex soll die
besondere Berücksichtigung des Gemeinwohlinteresses zum Ausdruck kommen, und
zwar mit folgender Einleitung:
Während private Unternehmen
ausschließlich marktorientiert auftreten, agieren öffentliche Unternehmen
stärker im Spannungsfeld zwischen Markt, Politik und Öffentlichkeit.
Anstelle der Profitabilität
wird von ihnen in erster Linie ein öffentlicher Auftrag erfüllt. Dabei liegt es
im Gemeinwohlinteresse, dass die öffentlichen Unternehmen ihrem eigentlichen
Zweck folgen. Andererseits sind die Eigentümer öffentlicher Unternehmen an
effektiven Strukturen und an einer Rendite im Umgang mit knappen Ressourcen
interessiert, sie sind nicht nur Gesellschafter sondern auch Auftraggeber.
Die öffentlichen Unternehmen
werden von der Geschäftsführung/ dem Vorstand/ der Werkleitung geleitet und -
je nach Rechtsform - durch einen politisch bzw. administrativ besetzten Verwaltungs- oder Aufsichtsrat
bzw. Werksausschuss kontrolliert.
In den Gesellschafterversammlungen
vertritt der Oberbürgermeister/ die Oberbürgermeisterin die Gemeinde, er/sie
kann aber Beschäftigte mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauen.
Zudem obliegen bestimmte
strategische Entscheidungen, wie z.B. Gründungen von städtischen Unternehmen
und Anteilsan- und -verkäufe, der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Auf Grund der größeren
Anzahl an Akteuren bei öffentlichen Unternehmen besteht eine größere Gefahr der
Intransparenz. Die Steuerung gestaltet sich daher häufig schwieriger als in der
Privatwirtschaft. Entsprechend bedarf es hier besonders klarer, transparenter
und effizienter Steuerungs- und Kontrollmechanismen.
Da die
Beteiligungsunternehmen i. d. R. auf Grund ihres Unternehmenszwecks von
herausgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl sind und somit eine besondere
Verantwortung tragen, leitet sich zugleich die Verpflichtung für die LHP ab,
die politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeit dieser
Unternehmen planmäßig und nachhaltig zu gewährleisten. Zu deren Umsetzung ist
ein System, welches wechselseitige Informations- und Konsultationsbeziehungen
von Beginn der Planung, der
Durchführung bis hin zur Ergebnisdarstellung, aufzubauen. Hierbei soll
gleichzeitig ein hohes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse erreicht
werden, was auch eine Nachvollziehbarkeit von bestimmten Entscheidungen in der
Öffentlichkeit gewährleisten kann.
Beide Textvorschläge werden an die Mitglieder des
Hauptausschusses schriftlich ausgereicht.
Herr Schliepe verweist darauf, dass die Fraktion Die Andere
im Zuge der Diskussion des ersten Entwurfs des Public Governance Kodex der
Landeshaupt-stadt Potsdam mit der DS 06/SVV/0499 beantragt hatte, dass
Vertreter und Vertreterinnen der Stadtverordnetenversammlung und der Stadt, die
in Aufsichtsgremien von städtischen Gesellschaften und Gesellschaften mit
städtischer Beteiligung mitwirken, einmal jährlich über ihre Tätigkeit in einem
nicht öffentlichen Teil einer Stadtverordnetenversammlung Rechenschaft ablegen.
Dieser Antrag sei unter der Maßgabe, ihn bei der weiteren Modifizierung des
Public Governance Kodex zu berücksichtigen, nicht abgestimmt worden. Er sehe
dies in der jetzt vorliegenden Fassung nicht umgesetzt und bittet, den Antrag
in die weitere Diskussion mit einzubeziehen.
Herr Dr. Scharfenberg betont in seinen Ausführungen, dass
diese Art Kodex nicht vorgeschrieben, sondern ein „Gutwill“ der Beteiligten
sei. Nun stehe die Frage, was man daraus machen und wie weit man gehen wolle.
Er meine, einzelne Regelungen, wie z.B. die zum Mindestlohn, seien sehr
„schwammig“ formuliert. Trotzdem völlig klar sei, dass die Unternehmen
wirtschaftlich geführt werden müssen, seien die Möglichkeiten nicht
ausgeschöpft. Deshalb sei er „sehr vorsichtig“ mit den vorgeschlagenen
Änderungen von Herrn Exner und empfiehlt, diese in den Fraktionen zu
besprechen. Im Weiteren sei die jetzige Formulierung zur Veröffentlichung der
Gehälter der Geschäftsführer unbefriedigend und da die Fraktion DIE LINKE hierzu klare
Forderungen hatte, werde ein Ergänzungsantrag zur DS 08/SVV/0061 vorgeschlagen:
Unter Abschnitt I, Ziffer 3.4.3 (Geschäftsführung – Zusammensetzung und Vergütung) wird als letzter Absatz angefügt:
Höhe der Vergütung und Umfang der Nebentätigkeit und deren
Vergütung sind im jährlichen Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam
bekannt zu machen.
Dies sei z. B. in Berlin völlig normal und somit auch in
Potsdam möglich und umzusetzen.
Herr Schüler verweist darauf, dass in der Diskussion im
Rechnungsprüfungs-ausschuss darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die
Möglichkeiten bezüglich weiterer Änderungen „ausgereizt“ seien und so müsse
sich der Hauptausschuss entscheiden, ob er die jetzt vorliegenden und mit den
Gesellschaften abgestimmten Inhalte beschließen und weitere Forderungen im Zuge
einer möglichen Fortschreibung offen halten wolle oder ob es gewollt sei, heute nicht zu beschließen und die
gestellten höheren Forderungen neu zu verhandeln. Bezüglich des Antrages der
Fraktion DIE LINKE meine er, dass die Forderungen verschiedene Adressaten
hätten und somit nicht in den Public Governance Kodex gehörten, denn hier sei
der Adressat die Landeshauptstadt. Herr Heinzel meint, dass die Stadt in einer
gewissen „Zwitterstellung“ sei und damit nicht alle Forderungen „griffig“ formuliert
werden könnten. Herr Mühlberg betont, dass der zu erreichende Konsens mit den
Gesellschaften nicht überschätzt werden solle und somit sei es verständlich,
dass einige Abschnitte „weichgespült“ worden seien. Er meine, man solle viele
Details für die Fortschreibung „aufheben“ und diese nicht nur aufschreiben,
sondern leben. Einiges könne durch eine Qualifizierung des
Beteiligungsberichtes abgedeckt werden, so u.a. auch die Rechenschaft der in
den Aufsichtsräten tätigen Stadtverordneten. Bei der Behandlung des
Beteiligungsberichts im Hauptausschuss könnte man die Aufsichtsratsmitglieder
einladen, um ihnen diesbezügliche Fragen zu stellen.
Der
Oberbürgermeister schlägt abschließend vor, alle Änderungs- und
Ergänzungsanträge in den Fraktionen zu besprechen, einen größtmöglichen Konsens
herzustellen und in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses erneut zu
diskutieren. Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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218,7 kB
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