11.03.2008 - 3.3 Aufstellungsbeschluss zur 2. (vereinfachten) Än...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ ist in einem (vereinfachten)
Änderungsverfahren gemäß §13 BauGB zu ändern (s.
Anlage 1).
- Das Verfahren ist mit der
Priorität 2 Q entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert
einleitend für diese als auch für die folgende Vorlage, dass begleitend zum
aktuellen Einzelhandelskonzept die Einbringung von Beschlussvorlagen zur
Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen vorgesehen ist, die der Stärkung
der Zentren sowie der Begrenzung der Nahversorgungsbereiche auf bereits
vorhandene und stadtverträglich entwickelte Standorte dienen sollen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage soll das mit dem
geltenden Bebauungsplan „Am Silbergraben“ bereits festgelegte Planungsziel der
Entwicklung von Gewerbegebieten und Mischgebieten im südlichen Teil weiter
unterstützt werden. Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit dieser Gebiete soll
daher in einem vereinfachten Änderungsverfahren ein Ausschluss für die
Neuansiedlung von selbständigem Einzelhandel im Gewerbegebiet und im
Mischgebiet erreicht werden. Damit kann zur Entwicklung verträglicher
Einzelhandelsnutzungen an aus gesamtstädtischer Sicht geeigneten Standorten
beigetragen werden.
Aufgrund des Zusammenhangs mit dem Einzelhandelskonzept
spricht Herr Goetzmann sich dafür aus, dass äquivalent der Verfahrensweise bei
den Anträgen der Fraktionen (Erweiterung der Verkaufsflächen im Stern-Center
und Lockerung Sortimentsbeschränkung Bahnhofspassagen) zu verfahren und die
Vorlagen erst einmal zurück zu stellen – zur gemeinsamen Behandlung mit dem
Einzelhandelskonzept, voraussichtlich im Mai 2008.
Ein akuter Handlungsdruck bestehe im Moment nicht.
Auf verschiedene Hinweise und Nachfragen der Teilnehmer geht
Herr Goetzmann ein. So bestätigt er u.a., dass es 2 Baugenehmigungen für
Einzelhandelseinrichtungen gäbe, die auf der Grundlage dieses B-Planes zulässig
waren und genehmigt werden mussten. Bzgl. der Frage nach einer evtl.
Entschädigung informiert Herr Goetzmann, dass erteilte Baugenehmigungen so
lange gelten, wie es die Bauordnung vorschreibt. Selbst unter dem Erlass einer
Veränderungssperre könnten geltende Baugenehmigungen nicht rückgängig gemacht
werden. Bzgl. der Sortimente könne er im Augenblick keine Aussage machen.
Weiterhin gibt Herr Goetzmann Auskunft über die Konsequenzen des
Bodenordnungsverfahrens.
Herr Kümmel spricht sich für eine Abstimmung in heutiger
Sitzung aus, da es sich hier um keinen zentralen Einzelhandelsstandort handeln
würde. Herr Lehmann greift den Flächenumfang für die bereits erteilten
Baugenehmigungen auf und teilt mit, dass im Falle einer Abstimmung heute nur
eine Ablehnung möglich sei.
Der Ausschussvorsitzende fasst kurz zusammen und schlägt vor, beide Vorlagen (08/SVV/0194 und 08/SVV/0195) zurück zu stellen und gemeinsam mit der Diskussion zum Einzelhandelskonzept erneut aufzurufen.
Seitens der Teilnehmer erfolgt kein Widerspruch.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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