11.03.2008 - 3.4 Aufstellungsbeschluss zur 3. (vereinfachten) Än...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“ ist in einem (vereinfachten) Änderungsverfahren gemäß §13 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).

 

  1. Das Verfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert auch hier, dass mit der Vorlage die mit dem geltenden Bebauungsplan „Kirchsteigfeld“ bereits festgelegten Planungsziele der Entwicklung von Gewerbegebieten in den dort festgesetzten Gewerbegebieten sowie der funktionalen Stärkung der festgesetzten Mischgebiete weiter unterstützt werden sollen. Zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit dieser Gebiete soll daher in einem vereinfachten Änderungsverfahren ein Ausschluss für die Neuansiedlung von selbständigem Einzelhandel in den festgesetzten Gewerbe- und Mischgebieten erreicht werden. Damit kann zur Entwicklung verträglicher Einzelhandelsnutzungen an aus gesamtstädtischer Sicht geeigneten Standorten beigetragen werden.

 

(sh. auch TOP 3.1)

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Anlagen zur Vorlage