11.03.2008 - 4.6 Innenbereichssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 auch an alle OBR
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 11.03.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0149 Innenbereichssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer Satzung zur Feststellung
der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1,
Nr. 1 BauGB vorzulegen.
Dieser
ist in der Stadtverordnetenversammlung im Juni einzubringen.
Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Frau Hüneke.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass die Erarbeitung einer Innenbereichssatzung nach § 34 BauGB für das gesamte Stadtgebiet nicht erforderlich sei und geht erläuternd darauf ein. Sollte für einzelne Teilflächen des Stadtgebietes eine Abgrenzung des Innenbereiches erforderlich sein, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage vorbereiten.
Weiterhin wird durch Herrn Goetzmann darauf aufmerksam
gemacht, dass eine Umsetzung für das gesamte Stadtgebiet faktisch
undurchführbar wäre.
Frau Hüneke bittet den Antrag zurückzustellen, um sich nochmals in der Fraktion
beraten zu können.